AfA- Tabellen |
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Übersicht |
Unterhaltsrichtsätze für Kinder und geschiedene Ehegatten
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Mindestunterhalt nach § 1612a Abs. 1 BGB |
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zum 1.1.2013 in der so genannten Düsseldorfer Tabelle den Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige angehoben. Statt bisher 950 Euro pro Monat dürfen erwerbstätige Unterhaltspflichtige jetzt 1.000 Euro und nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige statt bisher monatlich 770 Euro jetzt 800 Euro für den eigenen Lebensunterhakt behalten. Die Anhebung des Selbstbehaltes wir dazu führen, dass die Zahl der Mangelfälle zum Beginn des Jahres 2013 erneut steiget, weil sich der für die Unterhaltsberechtigten insgesamt zur Verfügung stehende Einkommensteil um eben diese 30 bzw. 50 Euro pro Monat verringert.
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle |
Zahlbeträge bei Kindergeldanrechnung |
Ehegattenunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle |
Wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflichten nicht ausreicht (sogenannte Mangelfälle), ist die verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten gleichmäßig zu verteilen.
Behandlung von Mangelfällen |
Abschließend enthält die Düsseldorfer Tabelle auch Regelungen zum Verwandtenunterhalt und zum Unterhalt nach § 1615 l BGB für Mütter von nichtehelichen Kindern aus Anlass der Geburt.
Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB |
Für bereits gerichtlich entschiedene Unterhaltsverfahren hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits am 1.1.2009 folgende Übergangsregelungen erlassen:
Übergangsregelungen |