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Erneute Abmahnwelle wegen angeblichen illegalen Musikdownloads


urbs-media, 1.11.2010: In unseren Artikeln haben wir wiederholt vor betrügerischen Abmahnungen und Geldeintreibern im Internet gewarnt. Ein Highlight der von uns ermittelten Bubenstücke der Internet-Mafia war die Forderung eines Inkassounternehmens gegen eine Verwandte, die nachweislich keinen Zugang zum Internet hat. Die Forderung der Firma "Deutsche Zentral Inkasso" für ein angeblich von "my-downloads.de" bereitgestellte Dienstleistung entbehrt somit offensichtlich jeglicher juristischer Grundlage (siehe hierzu den Beitrag "Auch wer keinen Computer besitzt ist vor den Internetabzockern nicht sicher" in unserem Update vom 5.4.2010).

Jetzt wurde wir von Freunden aus der Schweiz auf eine neue Welle von kostenpflichtigen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Musikdownloads hingewiesen. Konkret geht es um E-Mails, die unter der Absenderangabe "Rechtsanwalt Florian Giese" im Auftrag einer Firma "Videorama GmbH, Munchener Str. 63 in 45145 Essen" in Deutschland, Österreich und in der Schweiz verschickt werden.

Den Rechtsanwalt Florian Giese gibt es wirklich, nur hat dessen Kanzlei in Hamburg mit den betrügerischen E-Mails nichts zu tun. Und auch die Firma Videorama GmbH gibt es, sie hat wie in der betrügerischen E-Mail behauptet tatsächlich ihren Sitz in Essen und beschäftigt sich laut Wikipedia hauptsächlich mit der Produktion und dem Vertrieb von Pornofilmen. Auch dieses Unternehmen bestreitet jede Verbindung zu der Abmahnwelle und warnt zusätzlich vor ähnlichen E-Mails, die unter der Absenderangabe Rechtsanwälte Urmann und Liehl sowie Rechtsanwälte Nürmann und Lang verschickt werden.

Nachfolgend eine Kopie einer E-Mail, die die Empfänger unter der Androhung eines Strafverfahrens zur Zahlung von 100 Euro nötigen soll:

Betreff: Ermittlungsverfahren gegen Sie

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.

Aktenzeichen: 230 Js 413/10 Sta Stuttgart

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.

Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu loesen.

Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 22.10.2010 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.

Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@ra-giese.info

* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/de

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben (oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese

Bereits ein Blick auf die fehlenden bzw. falschen Umlaute (ö, ü und ä) in der E-Mail zeigt, dass der Text offensichtlich im Ausland verfasst wurde. Dem Juristen fällt außerdem auf, dass der angebliche Absender in der E-Mail den Kanzleisitz nicht nennt und das Aktenzeichen einer örtlich unzuständigen Staatsanwaltschaft angibt.

Aber auch ohne juristische Vorbildung kann jedermann derartige E-Mails als hinterhältigen Betrug entlarven. Denn per E-Maul wird kein seriöser Rechtsanwalt irgendwelche Forderungen aufstellen und die geforderten anonymen Zahlungsarten weisen in diesem Zusammenhang eindeutig in das kriminelle Milieu! Außerdem ist die Anrede "Guten Tag" ohne Namensnennung zumindest unter Rechtsanwälten in Deutschland äußerst unüblich!

Deshalb unser Rat: Zahlungsaufforderungen per E-Mail sind grundsätzlich zu ignorieren. Und wie unser Beispiel mit dem kostenpflichtigen Download ohne Computer eindeutig zeig, sollte man sich auch derartigen Zahlungs-Forderungen per Brief nicht einschüchtern lassen. Das Internet ist inzwischen zu einer Spielwiese für Kriminelle aus aller Herren Länder verkommen. Wir befürchten, dass sich dieser Trend durch die Einführung der De-Mail-Dienste noch verstärken wird. So warnen der Deutsche Notarverein und der Deutsche Anwaltsverein die Bürger in Deutschland in einer gemeinsamen Pressemitteilung eindringlich vor derartigen Diensten, weil sie erstens für die Verbraucher keinen Mehrwert bieten und zweitens nur zusätzliche Gefahren schaffen!

urbs-media Praxistipp: Ein besonders schönes Exemplar von radebrechendem Deutsch der "Polenmafia" hat die urbs-media Redaktion am Sonntag erhalten. Da wird uns nämlich angedroht, unsere Visa-Kreditkarte zu sperren. Als Absender erscheint die Firma "Visa Europe" und die hat uns im Originaltext folgendes mitzuteilen:

Hallo Gast Visa Europe,

Ihre Kreditkarte wurde ausgesetzt, weil wir ein Problem festgestellt, auf Ihrem Konto.

Wir haben zu bestimmen,dass jemand Ihre Karte ohne Ihre Erlaubnis verwendet haben. Für Ihren Schutz haben wir Ihre Kreditkarte aufgehangen. Um diese Suspension aufzuheben Klicken Sie hier und folgen Sie den Staat zur Aktualisierung der Informationen in Ihrer Kreditkarte.

Vermerk: Wenn diese nicht vollständig ist , werden wir gezwungen sein, Ihre Karte aussetzen

Wir bedanken uns fur Ihre Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit.

Dossier n : PP-1124-075-998

Danke,
Kunden-Support-Service.

Wer diesem Link einer polnischen Webseite (forum3.cooling.pl) folgt und seine Daten bei "Visa" aktualisiert, der darf sich dann kurzfristig über zahlreiche unberechtigte Abbuchungen von seinem Kreditkartenkonto freuen. Aber mal ehrlich: Für wie doof halten uns diese Schwachköpfe eigentlich, dass ein Deutscher auf diesen sprachlichen Unsinn mit der "aufgehangenen Kreditkarte" hereinfallen soll? Und "zu bestimmen" haben diese Typen uns schon gar nichts! Da können wir nur hoffen, dass die "Ost-Intergration" nicht weiter voranschreitet und wir von diesen Gaunern eines Tages in fehlerfreiem Deutsch angesprochen werden.



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