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Deutschland steht laut einer Veröffentlichung von Google in der Weltrangliste der eifrigsten Zensurstaaten auf Platz zwei


urbs-media, 26.4.2010: Eine Zensur findet laut dem deutschen Grundgesetz angeblich nicht statt. Konkret heißt es in Artikel 5 Abs. 1 GG: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Soweit die Theorie! Denn in der Realität sieht es mit der Meinungs- und Informationsfreiheit in Deutschland ganz anders aus. Die Einschränkungen ergeben sich unmittelbar aus dem Grundgesetz, nämlich aus Abs. 2 von Artikel 5. Dort heißt es: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."

Die Informationsfreiheit in Deutschland und das Zensurverbot sind also keine absoluten Grundrechte, sondern stehen unter dem so genannten Gesetzesvorbehalt. Damit bestimmen in der bundesdeutschen Realität also letztendlich die staatlichen Organe, welche Informationen öffentlich zugänglich sind und welche Meinungen vertreten und verbreitet werden dürfen.

Wer in Deutschland mit der staatlichen Zensur in Berührung kommen will, der muss im Internet nicht nach Kinderpornos suchen. Es reicht vielmehr aus, einen politisch inkorrekten Suchbegriff in das Suchfeld der deutschen Ausgabe von Google einzutippen. Dann wird man nicht selten auf dem Monitor unter den Suchergebnissen z.B. folgende Meldung lesen: "Aus Rechtsgründen hat Google 6 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org." Diesen Hinweis auf gesperrte Fundstellen bekommen Sie z.B., wenn bei Google nach "Stormfront" gesucht wird.

Der Internet-Dienst Heise-Online berichtet in seiner Ausgabe vom 21.4.2010 nun über eine von Google veröffentlichte Liste, aus welchen Ländern die meisten Sperranfragen kommen. Hierzu hat Google das so genannte "Government Request Tool" (www.google.com/governmentrequests) ins Internet gestellt. Dort kann der interessierte Internetnutzer dann ganz konkret nachlesen, wie es die einzelnen Regierungen tatsächlich mit der Informationsfreiheit halten. Berichtszeitraum sind aktuell die Sperranfragen zwischen dem 1.7.2009 und dem 31.12.2009. Und da taucht Deutschland mit 188 Anträgen auf Internet-Sperren unter den Staaten mit den meisten Sperranfragen nach Brasilien (291 Anfragen) auf Platz zwei der "Zensurstaaten" auf.

Wer die von Google dokumentierten emsigen Aktivitäten der deutschen Internet-Zensur mit den Sperranfragen aus Österreich und aus der Schweiz vergleicht, dann kommt schwer ins Grübeln. Warum können die Bürger in Österreich und in der Schweiz sich aus Quellen informieren, die für Internetnutzer aus Deutschland verboten sind? Denn aus Österreich erhielt Google im zweiten Halbjahr 2009 nur 17 Sperranfragen und von den schweizer Behörden kamen weniger als zehn Sperrwünsche.

Welche Informationen sind nach Meinung der Zensur-Mullahs in Berlin für das deutsche Volk nun derart gefährlich, dass sie in einer Internet-Suchmaschine getilgt werden müssen? Und vor allem: Sind die Bürger in der Schweiz und in Österreich politisch so viel reifer, dass sie nicht wie der deutsche Michel der fürsorglichen Zensur der Bundesregierung bedürfen? Wohlgemerkt: Bei den Sperrungen geht es nicht um Kinderpornos, sondern hauptsächlich um von den deutschen Behörden als "politisch inkorrekt" eingestufte Internetseiten!

Eines ist jedenfalls klar: Wer möglichst ohne die Eingriffe der deutschen Zensur die Internet-Suchmaschine von Google benutzen will, der muss die entsprechende Seite aus Österreich (www.google.at) oder aus der Schweiz (www.google.ch) aufrufen. Und das ist das Lächerliche an der deutschen Internetzensur: Im Computerzeitalter endet die Macht der deutschen Zensoren schon vor den Landesgrenzen!

urbs-media Praxistipp: Eine besonders tückische Form der Internetzensur findet in einigen Fällen durch Antiviren-Programme statt. So berichten zahlreiche Online-Foren, dass die amerikanische Firma Trend Micro im Oktober 2009 einige kritische Internetseiten pauschal als virenverseucht eingestuft und den Zugriff für die Nutzer ihrer Antivirenprogramme gesperrt hatte. Ein Opfer dieser speziellen Form der Internetzensur war z.B. das deutsche Finanzportal MMnews, wo regelmäßig besonders kritische Berichte über die Hintergründe der weltweiten Finanzkrise veröffentlicht werden. Erst massive Proteste und ein Boykottaufruf gegen die Antivirenprogramme der Firma Trend Micro führte dann dazu, dass diese Internetsperren wieder aufgehoben wurden.



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