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Auch wer keinen Computer besitzt ist vor den Internetabzockern nicht sicher


urbs-media, 5.4.2010: Auf unseren Internetseiten haben wir die Leser wiederholt über Abo-Fallen beim Download von Software informiert, z.B. in unserem Update vom 4.8.2008. Damals hatten wir über die Masche von "Mega-Downloads.net" berichtet, wo Internetnutzern für den Download von eigentlich kostenlosen Programmen gleich Zweijahres-Abos über insgesamt 192 Euro "aufs Auge gedrückt" wurden. Die Beschwerden über derartige Abo-Fallen beschäftigen zahlreiche Internetforen (z.B. www.juracafe.de und www.abzocknews.de), in denen sich die Geschädigten untereinander austauschen können. Auch die Verbraucherzentralen haben sich inzwischen in die Diskussion eingeschaltet und empfehlen, derartigen Rechnungen und Mahnungen zu widersprechen und keine Zahlungen zu leisten.

Von einem besonders kuriosen Fall haben wir soeben erfahren. Hier geht es um 96,00 Euro, die eine der urbs-media Redaktion namentlich bekannte "Schuldnerin" für die "Bereitstellung der Dienstleistung my-downloads.de" zahlen soll. Und um der Forderung Nachdruck zu verleihen, hat sich ein Inkassounternehmen eingeschaltet, und zwar die "Deutsche Zentral Inkasso" mit Sitz auf der Bundesallee 47 in 10715 Berlin. Dieses Unternehmen ist laut eigenen Angaben zwar beim Kammergericht Berlin zugelassen, verfügt aber auf seinem Briefkopf nur über eine teure 0180-er Telefonnummer (01805-102062) und einen entsprechenden Faxanschluss (01805-101068). Da verwundert es dann auch kaum noch, dass dieses Schreiben "mechanisch erstellt" wurde und deshalb ohne Unterschrift gültig sein soll.

Etwas mehr verwundert es dann schon, dass das Inkassounternehmen von der angeblichen Kundin von "my-download.de" insgesamt 153,33 Euro verlangt, einschließlich Verzugszinsen, Inkassoauslagen usw. Aber das allerbeste kommt zum Schluss: Die angebliche Internetnutzerin hat in ihrem Haushalt nämlich überhaupt keinen Computer, ja sie hat so ein "Ding" sogar noch nie in ihrem Leben bedient, geschweige denn im Internet gesurft. Da muss man unwillkürlich an den Schauspieler Bruno Maccallini denken, der mit dem Satz "Isch 'abe doch gar keine Auto" in Deutschland berühmt wurde.

Nun gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, warum eine Person, die erwiesenermaßen nicht im Internet gewesen sein kann und zuvor keine Rechnung und auch keine Mahnung erhalten hat, in das Visier eines Inkassounternehmens geraten ist:

  • Die ganze Angelegenheit ist ein bedauerlicher Irrtum und die Dame hat nur zufällig eine falsche Forderungsaufstellung bekommen.

  • Es steckt Methode hinter den unberechtigten Inkassoforderungen und die Absender gehen davon aus, dass jeder einen Computer hat und insbesondere ältere Menschen aus Angst auch unberechtigte oder sogar frei erfundene Forderungen begleichen.
Um diese Frage zu beantworten, haben wir einmal über die Deutsche Zentral Inkasso im Internet recherchiert. Wir haben einfach "Deutsche Zentral Inkasso" in die Suchmaske von Google eingegeben und durften uns über 62.300 Fundstellen freuen. Und das Interessante: Eine stichprobenartige Überprüfung der Fundstellen ergab, dass es praktisch in alle Meldungen in Zusammenhang mit diesem Unternehmen um das Eintreiben von Forderungen aus angeblichen Internet-Downloads geht.

Interessanterweise haben wir unter Hunderten gesichteter Fundstellen keine Hinweise darauf gefunden, dass die Deutsche Zentral Inkasso oder einer ihrer Auftraggeber auch nur in einem Fall versucht hätten, die angeblichen Forderungen gerichtlich geltend zu machen. Auch wenn die Download-Piraten das Gegenteil behaupten: Es gibt keine Grundsatzurteile für eine Zahlungspflicht! Ganz im Gegenteil: Wenn eine derartige Forderung schon einmal vor Gericht landet, werden die Zahlungsklagen im Regelfall abgewiesen.

urbs-media Praxistipp: Wenn ein Anbieter im Internet von Interessenten die Personalien einschließlich der E-Mail-Adresse und gegebenenfalls zusätzlich noch das Geburtsdatum abfragt, dann kann der Nutzer sicher sein, dass er einen entgeltlichen Vertrag abschließt. Deshalb sollten derartige Angaben nur dann gemacht werden, wenn es sich um absolut vertrauenswürdige Anbieter handelt. Wichtiges Indiz hierfür ist unter anderem eine ladungsfähige Anschrift im Inland mit Angabe der Straße und der Hausnummer. Unternehmen, die im Rechtsverkehr nur unter einem Postfach auftreten, haben regelmäßig "Dreck am Stecken" und sollten von umsichtigen Internetnutzern generell gemieden werden! Dies gilt entsprechend für Unternehmen, die statt über eine normale Festnetznummer nur über teure Service-Hotlines zu erreichen sind.

Wer in eine entsprechende Falle getappt ist und mit Rechnungen oder Mahnungen bombardiert wird, der sollte sich zunächst bei den einschlägigen Internetforen informieren und gegebenenfalls den Rat einer Verbraucherzentrale einholen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass derartige Anbieter zwar lautstark drohen, im Regelfall aber vor einer gerichtlichen Forderungsdurchsetzung zurückschrecken. Deshalb ist es durchaus eine sinnvolle Taktik, alle Schreiben der Gegenseite einschließlich anwaltlicher Drohungen und Schreiben von Inkassofirmen schlichtweg zu ignorieren.

Sollte im Einzelfall dennoch einmal ein Mahnbescheid beantragt werden, müssen die Betroffenen allerdings unbedingt fristgerecht Widerspruch einlegen, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Im Internet bieten für derartige Fälle einige Anwälte ihre Dienste an, die sich auf das Thema "Internet-Abzocke" spezialisiert haben. Aber wie gesagt: Zum Prozess kommt es praktisch nie, weil die unseriöse Download-Branche gerichtliche Schritte scheut wie der Teufel das Weihwasser.



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