aktuelle Infos
aktuelle
Infos
urbs - media
http://www.urbs.de
zur Startseite von urbs-media   Homepage
Übersicht der archivierten Beiträge   Übersicht

Keine erhöhten Abfallgebühren für die Betreiber von Solaranlagen


urbs-media, 21.12.2009: Viele Gemeinden sind besonders erfinderisch, wenn es um die Gebühreneinnahmen geht. Einen besonderen Trick haben sich dabei einige Gemeinden hinsichtlich der so genannten "Kleingewerbetreibenden" einfallen lassen, die in ihren Wohnräumen zusätzlich noch ein Gewerbe betreiben. Hier erlauben nämlich einige Landesabfallgesetze, von diesen "Hausgewerbetreibenden" zusätzlich zu den Gebühren für den normalen Hausmüll auch noch weitere Müll-Gebühren für ihre gewerbliche Tätigkeit zu verlangen.

Den Vogel hat dabei eine Gemeinde in Rheinland-Pfalz abgeschossen. Ein Eigenheimbesitzer wurde nämlich als gewerblicher Abfallverursacher eingestuft, weil er auf seinem Hausdach eine Photovoltaikanlage installiert hatte und den nicht selbst verbrauchten Strom in das öffentliche Netzt einspeiste. Aus steuerlichen Gründen hatte der Hausbesitzer hierfür einen Gewerbebetrieb angemeldet.

Diese Gewerbeanmeldung nahmen die Kreisverwaltung zum Anlass, von dem Hausbesitzer eine zusätzliche Kleingewerbegebühr für den Abfall aus dem Betrieb der Solaranlage in Höhe von 52,25 Euro pro Jahr zu verlangen. Die pfiffige Begründung der staatlichen Gebühreneintreiber: Der Hausbesitzer sei durch die Stromeinspeisung gewerblich tätig geworden und über den normalen Hausmüll hinaus falle auch gewerblicher Abfall an, und zwar z.B. durch die Abrechnungsunterlagen oder durch die Reinigung der Solarzellen von Vogelkot. Außerdem sei bei Photovoltaikanlagen häufig ein Rückschnitt von Pflanzen notwendig, um die ungehinderte Sonneneinstrahlung auf die Solarzellen zu gewährleisten. Auch diese Abfälle unterlägen der gewerblichen Abfall-Beseitigungspflicht.

Das Verwaltungsgericht Neustadt mochte dieser abstrusen Begründung der Beamten des Donnersberg-Kreises nicht folgen. Mögliche Papierabfälle aus dem Schriftverkehr mit dem Energieversorgungsunternehmen könne eine zusätzliche gewerbliche Abfallgebühr nicht auslösen, weil es sich hierbei um Abfälle zur Verwertung (Papiertonne) handele. Das gelte auch für eventuellen Baumschnitt, der gleichfalls zur Kompostierung gelange und somit kein gewerblicher Abfall sein könne.

Weitere Abfälle könnten nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts durch den Betrieb einer Solaranlage nicht entstehen, so dass die Heranziehung des Klägers zu einer Zusatzgebühr wegen des Betriebs einer Solaranlage rechtswidrig war.

(VG Neustadt, Urteil vom 5.3.2009 - 4 K 1029/08.NW)

urbs-media Praxistipp: Viele Werbeversprechen von Solarfirmen entpuppen sich später als hinterhältige Lüge. Dies gilt insbesondere für die Angaben der möglichen Energieeinsparung bei Solarthermieanlagen zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung. Hier wird den potentiellen Kunden in der Werbung nämlich oft erzählt, durch derartige Kombianlagen könnten sie bis zu 60 Prozent Energie einsparen.

Der Fachjournalist Rainer Hoffmann hat dagegen eine ganz andere Rechnung aufgemacht. Hiernach lassen sich durch eine thermische Kombianlage zur Erwärmung des Trinkwassers und zur Heizungsunterstützung auf das Jahr gerechnet im Regelfall nur 6 Prozent der Energiekosten einsparen. In dem geschilderten Fall hatte ein Hauseigentümer von der Firma Schüco für etwa 11.000 Euro eine derartige Kombianlage auf seinem Hausdach installieren lassen. Statt der versprochenen pauschalen Einsparung von bis zu 60 Prozent konnte der Hausbesitzer bei seinen Energiekosten im Jahr unter günstigsten Bedingungen lediglich 6,1 Prozent Energie sparen.

Wer eine thermische Solaranlage anschaffen will, sollte sich vor Vertragsabschluss unbedingt durch eine konkrete Simulationsrechnung anhand seines Hauses zeigen lassen, welche Ersparnis realistisch ist. Viele Hausbesitzer werden vermutlich schon dann auf eine derartige Investition verzichten, weil sie sich die Kosten praktisch nie rentieren. Wer aber dennoch eine derartige Anlage installieren lassen will, der sollte sich dann das Ergebnis der Simulationsrechnung auch im schriftlichen Vertrag als Einsparpotential garantieren lassen. Denn nur so ist es möglich, gegen die Solarfirma später Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, wenn die versprochene Energieersparnis nicht eintritt.

Vor allem sollten Sie bedenken, dass eine messbare Energieersparnis durch thermische Solaranlagen zumindest bei Altbauten nur im Bereich Trinkwasser zu erzielen ist. Bei den Heizkosten - und die machen oft über 80 Prozent der Energiekosten aus - gibt es dagegen durch thermische Solaranlagen keine nennenswerten Einsparmöglichkeiten, wenn nicht zugleich das gesamter Gebäude auf den Stand eines modernen Passivhauses gebracht wird.



urbs-media GbR
http://www.urbs.de