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Beim Autokauf sollten Käufer keine Anzahlungen leisten


urbs-media, 7.9.2009: Dass es der gesunde Menschenverstand verbietet, beim Autokauf über das Internet oder über Zeitungsinserate dem Verkäufer eine Anzahlung zu leisten, ist inzwischen allgemein bekannt. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich das Fahrzeug im Ausland befindet und die Anzahlung angeblich dazu dienen soll, die Frachtkosten nach Deutschland zu decken. Wer sich als Käufer mit derartigen Forderungen konfrontiert sieht, der kann mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass er es mit gewerbsmäßigen Betrügern zu tun hat.

Aber auch bei Anzahlungen an Autohäuser in Deutschland besteht gegenwärtig ein großes Risiko, dass der Verkäufer vor der Auslieferung Insolvenz anmeldet und der Käufer auf dem Schaden sitzen bleibt. Professor Ferdinand Dudenhöfer von der FH Gelsenkirchen befürchtet nämlich, dass mit dem Auslaufen der Abwrackprämie nach der Bundestagswahl bei den deutschen Autohäusern eine dramatische Insolvenzwelle beginnt. Auslöser für diese Konkurswelle ist dabei nicht allein die sinkende Nachfrage nach Neuwagen, sondern auch der durch die Abwrackprämie bewirkte Verfall der Gebrauchtwagenpreise.

Dies trifft dann besonders diejenigen Autohändler, die bisher einen großen Teil ihres Umsatzes mit Leasingfahrzeugen gemacht haben und jetzt den seinerzeit kalkulierten Restwert nach Vertragsende am Markt nicht mehr erzielen können. Dieses Restwertrisiko tragen in ca. 70 Prozent der Leasingverträge die Autohändler.

Ralf Landmann von der Unternehmensberatung Roland Berger rechnet daher damit, dass im kommenden Jahr als langfristige Folge der Abwrackprämie zwischen 30 und 50 Prozent der in Deutschland tätigen Autohäuser insolvenzgefährdet sind. Besonders dramatisch könnte sich die finanzielle Situation dabei gerade für diejenigen Markenhändler entwickeln, die in den vergangenen Jahren auf Druck der Hersteller massiv in Gebäude und Werkstattausrüstung investiert haben und jetzt auf einem enormen Schuldenberg sitzen.

Wer als Kunde beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens dem Verkäufer bei Vertragsabschluss eine Anzahlung leistet, muss daher ernsthaft befürchten, dass seine Anzahlung im Krisenfall verloren ist. Denn geleistete Anzahlungen gehen - soweit sie nicht ausdrücklich auf Sperrkonten geleistet werden - in das Vermögen des Autohändlers über. Im Insolvenzfall kann der Käufer dann allenfalls darauf hoffen, einen kleinen Teil des gezahlten Geldes über die Insolvenzmasse zurückzubekommen. Denn die Automobilhersteller verweigern im Falle der Insolvenz eines Vertragshändlers im Regelfall jede Unterstützung für die geschädigten Kunden.

Und wer jetzt glaubt, bei großen Markenhändlern sei des Insolvenzrisiko gering, der irrt gewaltig. So berichtet der Rheinische Merkur in seiner Ausgabe vom 27.8.2009 z.B. davon, dass allein im Jahr 2008 insgesamt 570 Autohäuser in Deutschland wegen finanzieller Probleme schließen musste. Darunter waren dann auch bekannte Adressen wie der größte Toyota-Händler Europas mit Sitz in Berlin oder ein großes BMW-Autohaus in München.

urbs-media Praxistipp: Wegen der durch die schlechte Wirtschaftslage drohenden Pleitewelle im deutschen Kfz-Gewerbe sollten Käufer generell keine ungesicherten Anzahlungen leisten. Wenn schon eine Anzahlung geleistet wird, dann kommt daher nur die Überweisung auf ein Treuhandkonto eines neutralen Dritten (z.B. Notar) in Betracht. Noch besser ist es jedoch, sich generell der Forderung nach einer Anzahlung zu widersetzen und sich einen anderen Händler zu suchen.



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