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Die Ski-Regeln des Internationalen Ski-Verbands FIS werden bei Schadensersatzklagen von den deutschen Gerichten als verbindlich anerkannt


urbs-media, 17.11.2008: Nach der Regel Nr. 3 des Internationalen Ski-Verbands (FIS) muss der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet. Kommt es dennoch zu einem Auffahrunfall, muss der auffahrende Wintersportler daher seine Unschuld an dem Unfall plausibel darlegen, wenn er eine Haftung für den entstandenen Schaden vermeiden will. Insoweit entspricht diese FIS-Regel Nummer 3 sinngemäß auch der für den Straßenverkehr geltenden Vermutung, wonach der auffahrende Kraftfahrer den Unfall durch unzureichenden Sicherheitsabstand verschuldet hat.

Nach dieser Regel Nr. 3 genießt der vorausfahrende Skifahrer also uneingeschränkten Vorrang, wohingegen der hinterherfahrende Skifahrer genügend Abstand einhalten muss, um dem Vorausfahrenden für alle seine Bewegungen genügend Raum zu lassen. Der von oben kommende Skifahrer hat in vorausschauender Weise mit allen Bewegungen des unten Fahrenden zu rechnen, und zwar auch mit weiten Schwüngen, Schrägfahrten und Bögen mit großen Radien sowie jederzeitigen Richtungswechseln, und sein Verhalten darauf einzustellen. Der vorausfahrende Skifahrer muss sich - dagegen nicht hangwärts nach oben und schon gar nicht nach hinten orientieren, da er dann seinerseits der auch ihm nach der FIS-Regel Nr. 3 obliegenden Pflicht der Rücksichtnahme auf vorausfahrende Skifahrer nicht nachkommen könnte.

Zwar handelt es sich bei den FIS-Regeln nicht um staatliches Recht, sondern nur um so genanntes Gewohnheitsrecht. Dennoch wenden die Gerichte in Deutschland diese Regeln im Regelfall an, wenn es um Wintersportunfälle geht. Von einem derartigen Gewohnheitsrecht gehen die Gerichte insbesondere dann aus, wenn sich ein Skiunfall in den Alpenländern ereignet hat.

Mit dieser Begründung hat das Brandenburgische Oberlandesgericht einen Skifahrer zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von knapp 17.000 Euro verurteilt, weil er mit einem vorausfahrenden Skifahrer zusammengestoßen war.

(Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.3.2008 - 7 U 200/07)

urbs-media Praxistipp: Insgesamt gibt es 10 FIS-Regeln des Internationalen Ski-Verbands. Die Vorschriften gelten gleichermaßen für Skifahrer und für Snowboarder.

Die FIS-Regeln

  1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer
    Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

  2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
    Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

  3. Wahl der Fahrspur
    Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.

  4. Überholen
    Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

  5. Einfahren und Anfahren
    Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

  6. Anhalten
    Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

  7. Aufstieg und Abfahrt
    Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

  8. Beachten der Zeichen
    Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisierung beachten.

  9. Hilfeleistung
    Bei Unfällen ist jeder Skifahrer zur Hilfeleistung verpflichtet.

  10. Ausweispflicht
    Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.



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