aktuelle Infos
aktuelle
Infos
urbs - media
http://www.urbs.de
zur Startseite von urbs-media   Homepage
Übersicht der archivierten Beiträge   Übersicht

Kein Zahlungsverzug bei rechtzeitiger Absendung eines Verrechnungsschecks


urbs-media, 28.6.1999: In der Praxis stellt sich insbesondere bei der postalischen Übersendung von Verrechnungsschecks die Frage, ob für den fristgerechten Zahlungszeitpunkt der Zugang des Schecks beim Gläubiger oder die Absendung des Schecks durch den Schuldner maßgeblich ist. Diese Frage ist z.B. dann relevant, wenn der Gläubiger wegen einer angeblich verspäteten Zahlung Verzugszinsen verlangt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat diese Frage jetzt dahingehend entschieden, daß der Schuldner seiner Zahlungspflicht bereits dadurch nachkommt, daß er einen (gedeckten) Scheck rechtzeitig vor Fristablauf der Post zur Übermittlung übergibt. Maßgeblich ist dabei im Regelfall der Zeitpunkt, in dem der Brief mit dem Scheck in den Postbriefkasten eingeworfen wurde. Dann hat der Schuldner seine Leistungspflicht erfüllt, und der Gläubiger trägt die weitere Verzögerungsgefahr, wenn die Vertragsparteien keine abweichenden Vereinbarungen getroffen haben.

(Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 7.1.1999 - 3 U 184/98)

urbs-media Praxistip: Die vorstehenden Ausführungen gelten im übrigen auch beim Skonto-Abzug. Auch hier ist es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ausreichend, wenn der Schuldner den Verrechnungsscheck innerhalb der Skontofrist per Brief an den Gläubiger absendet (BGH, Urteil vom 11.2.1998 - VIII ZR 287/97).



urbs-media GbR
http://www.urbs.de