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Die Volksabstimmung auf der Krim steht sehr wohl im Einklang mit dem Völkerrecht


urbs media, 24.3.2014: Im Gegensatz zum innerstaatlichen Recht ähnelt das so genannte Völkerrecht eher einem Flickenteppich. Böse Zungen behaupten gar, das Völkerrecht sei nichts anderes als "Siegerrecht". Und so kann es kaum verwundern, dass Russland und die USA samt ihren europäischen Vasallenstaaten den Anschluss der Krim an die russische Föderation im Lichte des "Völkerrechts" äußerst unterschiedlich beurteilen.

Recht ist was dem Staat nützt

Der italienische Philosoph und Geschichtsschreiber Niccolò Machiavelli (1469 - 1527) gilt als rücksichtsloser Machtpolitiker. Der Kernsatz seiner Staatslehre lässt sich in einem Satz zusammenfassen: "Recht ist was dem Staat nützt!" Und genau diese Einstellung prägt auch die jeweilige Sicht des Völkerrechts. Denn jeder Staat beruft sich auf diejenigen Regeln, die seinem Machtstreben den Anstrich der Legalität geben.

Nehmen wir z.B. den Kosovo, der sich 1998 mit Hilfe der Terroristenarmee UÇK von Serbien abspalten wollte. Als die serbische Armee militärisch gegen die Separatisten vorging, haben die Politiker in Europa und den USA sofort das Völkerrecht für sich entdeckt. Ganz konkret beriefen sich die NATO-Politiker auf das "Selbstbestimmungsrecht der Völker", um die Abspaltung des Kosovos mit Flächenbombardements gegen Serbien militärisch zu unterstützen.

Und jetzt beim Anschluss der Krim an Russland im März 2014 schreien die gleichen Politiker plötzlich: "Bruch des Völkerrechts! Wir müssen Russland mit Wirtschaftsanktionen bestrafen und die Krim wieder in den Schoss der NATO-hörigen Ukraine führen." Da spürt man bei Angela Merkel, Frank-Walter Steinmeier, David Cameron und Barack Obama unzweifelhaft einen starken Hauch von Machiavelli, der wie jetzt auch die NATO-Politiker offenbar nur eine politische Grundregel kannte: "Recht ist was dem Staat nützt!"

Die konträren Regeln des Völkerrechts

Soweit das Volkerrecht im Fall der Krim interessiert, gibt es dort zwei widerstreitende Regeln: Einerseits der Grundsatz der territorialen Unversehrtheit eines Staates (Art. 2 Absatz 4 der UN-Charta) und andererseits der Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts der Völker (Art. 1 Abs. 2 und Art. 55 der UN-Charta). Diese beiden Postulate stehen per se gleichberechtigt nebeneinander. Allerdings wird in der politischen Praxis die territoriale Integrität von Staaten oft höher gewichtet als das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Diese unterschiedliche Gewichtung beruht jedoch nicht auf verbindlichen Rechtssätzen, sondern ist schlichtweg eine Folge der ungehemmten Machtpolitik.

Denn in den Regierungen sitzen überwiegend Politiker, die sich kaum oder gar nicht um die Bedürfnisse und Wünsche der Menschen kümmern. Und deshalb schätzen diese Machtpolitiker den Grundsatz der territorialen Unversehrtheit von Staatsgrenzen höher ein als das ihnen ohnehin wesensfremde demokratische Selbstbestimmungsrecht der Völker. Denn wie jüngst erst das Abstimmungsergebnis in der Schweiz zum Thema Zuwanderung zeigte, sind unsere Politiker schon rein charakterlich nicht in der Lage, demokratische Abstimmungen zu akzeptieren, wenn ihnen das Ergebnis nicht passt. Demokratie gibt es im Westen also nur zu den Bedingungen der Regierungseliten! Und deshalb wundert es nicht, wenn z.B. Angela Merkel, Frank-Walter Steinmeier, David Cameron und Barack Obama das Referendum auf der Krim zugunsten eines Anschlusses an Russland aus ihrer latent undemokratischen Gesinnung heraus als "völkerrechtswidrig" bezeichnen.

Die Abstimmung auf der Krim ist völkerrechtlich bindend

Wenn wir nun das Selbstbestimmungsrecht der Völker als das höchste demokratisches Gut einschätzen, ergibt sich für die Volksabstimmung auf der Krim nur eine juristisch zulässige Beurteilung: Bei einer Wahlbeteiligung von 82 Prozent haben über 95 Prozent für den Anschluss an Russland gestimmt. Und weil diese Abstimmung entsprechend den demokratischen Grundsätzen durchgeführt wurde, heißt dies eindeutig: Die Krim ist jetzt ein Bestandteil der russischen Föderation! Dies bedeutet gleichzeitig, dass die vom Westen gegen Russland initiierten Sanktionen ihrerseits eindeutig völkerrechtswidrig und nichtig sind!

Die feindselige Haltung der westlichen Politiker gegen demokratische Abstimmungen über die Abspaltung von Regionen vom "Mutterland" hat im übrigen einen klaren machtpolitischen Hintergrund: Denn immer mehr Menschen in Europa wenden sich gegen die Bevormundung aus Brüssel und wollen ihre Zukunft deshalb autonom und eigenständig selbst bestimmen. Denken wir uns nur an Schottland, Katalonien oder Venetien. Diese Gebiete haben von England, Spanien und Italien schlichtweg "die Schnauze voll". Und auch in Deutschland gibt es erste Anzeichen für ein Aufbegehren gegen den Berliner Machtapparat. So betrachtet ist es natürlich kein Wunder, das Merkel und Steinmeier schon aus eigenem Interesse das Selbstbestimmungsrecht der Völker entschieden ablehnen. Wenn man mit Wahlen und Abstimmungen etwas verändern könnte, wären sie hier längst verboten!



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