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Abofallen im Internet richten sich jetzt vermehrt
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Folgende Leistungen erhalten Sie in unserem Loginbereich. Durch Drücken des Buttons "Jetzt anmelden" entstehen Ihnen Kosten von 240,00 Euro inkl. Mwst pro Jahr (12 Monate zu je 20,00 Euro) bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren. Hinweis: Die Nutzung des Angebots ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler im Sinne §14 BGB zulässig.
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Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder Freiberufler können sich nicht auf den gesetzlichen Schutz vor Abofallen im Internet berufen. Wer sich als Geschäftsmann gegen derartige Tricks wehren will, der braucht vor Gericht schon stichhaltige Argumente. Denn im kaufmännischen Bereich gilt der Grundsatz "Caveat emptor". Wenn also ein Kaufmann die Augen nicht aufmacht, dann muss er seinen (Geld)-Beutel leeren. Deshalb gilt hier unser eindringlicher Rat. Geben Sie im Internet niemals Ihre persönlichen oder geschäftlichen Kontaktdaten preis, wenn Sie nicht einen entgeltlichen Vertrag abschließen wollen. Und warnen Sie auch Ihre Mitarbeiter vor derartigen Abofallen im Internet.
urbs-media Praxistipp: Bei Endverbrauchern ist die Rechtslage dagegen klar. Der Button "Jetzt Anmelden" widerspricht eindeutig den Vorgaben des § 312g BGB und es ist somit kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.
Das wissen natürlich auch die Initiatoren derartiger Abofallen. Und hier kommt der nächste Trick: Denn wenn ein Endverbraucher den "gewerblichen Nutzerstatus" fälschlicherweise bestätigt hat, dann wird ihm "Betrug" vorgeworfen. Und so drohen die Betreiber der Abofallen jetzt mit einer Strafanzeige, wenn ein Endverbraucher die Bezahlung verweigert.
Die Verbraucherzentralen raten in derartigen Fällen aber dennoch: Ruhe bewahren und auf keinen Fall bezahlen. Und dieser Rat ist vermutlich völlig richtig, weil die Betreiber derartiger Internetseiten unserer Meinung nach vor Gericht mit ihren Forderungen keinerlei Erfolgschancen hätten. Ein strafbarer Betrug (§ 263 StGB) liegt in derartigen Fällen mit Sicherheit nicht vor, weil es an einer strafrechtlich relevanten "Irrtumserregung" fehlt. Denn die Initiatoren derartiger WEB-Seiten haben es ja gerade darauf abgesehen, dass sich möglichst viele Verbraucher bei ihnen als Nutzer anmelden. Und wenn es dennoch hart auf hart kommt: Wenden Sie sich unverzüglich an ihre örtlich zuständige Verbraucherzentrale oder einen auf Internetbetrug spezialisierten Anwalt. Denn Recht muss Recht bleiben!