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Beutelschneiderei durch Onlineportal "Beantragen.net"


urbs-media, 16.3.2015: Behördengänge und der persönliche Kontakt mit Ämtern sind vielen Deutschen ein echtes Grauen. Gut, dass es da im Internet die Möglichkeit gibt, amtliche Dokumente und Urkunden online anzufordern. Dies kann man z.B. unter der Internetadresse "www.beantragen.net" erledigen. Hinter diesem Dienst steht die Firma ATM ONLINE LTD, 24 Holborn Viaduct in London.

Die verlangen jedoch für jeden Auftrag zusätzlich zu den amtlichen Gebühren eine Service-Pauschale von 29,00 Euro, die man entweder per Lastschrift, Pay-Pal, Visa, Master-Card oder Sofortüberweisung bezahlen kann.

Online werden von Beantragen.net derzeit folgende
gebührenpflichtigen Dienstleistungen angeboten:

  • Grundbuchauszüge beantragen
  • Liegenschaftskarten beantragen
  • Bebauungspläne beantragen
  • Namensberichtigungen im Grundbuch beantragen
  • Geburtsurkunden beantragen
  • Eheurkunden beantragen
  • Sterbeurkunden anfordern

Was offensichtlich die Nutzer von Beantragen.net nicht wissen: Viele deutsche Behörden bieten einen derartigen Online-Service auch selbst an und dann fallen nur die gesetzlich festgelegten Bearbeitungsgebühren (z.B. 10 Euro für einen einfachen Grundbuchauszug) an.

urbs-media Praxistipp: Bequemlichkeit hat seinen Preis. Und der liegt im Falle von Beantragen.net exakt bei 29,00 Euro. Dabei ist laut den Recherchen der Verbraucherzentrale NRW noch nicht einmal sichergestellt, dass die beantragte Urkunde beim Besteller auch tatsächlich ankommt.

Deshalb unser dringender Rat: Wenn sie behördliche Dokumente benötigen, schauen Sie zu allererst einmal auf die Internetseite Ihrer Stadt. Und wenn Sie dort nichts finden, sollten Sie zum Telefon greifen und sich bei der entsprechenden Stelle über das dort praktizierte Antragsverfahren erkundigen.

Eines ist jedenfalls sicher: Beantragen.net ist für die Bürger in den allermeisten Fällen überflüssig wie ein Kropf. Die 29,00 Euro für diesen "Online-Dienst" kann man sich daher im Regelfall einfach sparen!

Und wenn Sie einmal gar nicht mehr weiter wissen, hilft oftmals die bundeseinheitliche Telefonnummer 115 (die so genannte Behördennummer). Dort erfahren Sie im Regelfall innerhalb weniger Minuten, wer für Ihr Anliegen zuständig ist.



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