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Computerexperten warnen vor einer Registrierung für den elektronischen De-Mail-Dienst


urbs-media, 1.10.2012: Seit 1. September 2012 gibt es bei der Deutschen Post AG und anderen Telekommunikationsfirmen (z.B. 1&1) den so genannten De-Mail-Dienst. Der angebliche Vorteil von De-Mail im Vergleich zu einer herkömmlichen E-Mail: Die Empfänger müssen den Inhalt dieser "elektronischen Schreiben" gegen sich gelten lassen. So können dann z.B. Kündigungen, Beitragsrechnungen, (Ab)-Mahnungen, Steuerbescheide, Bußgeldbescheide usw. "rechtssicher" auf den Computer des Empfängers gelangen.

Rechtsgrundlage für diese Gleichstellung der De-Mails mit schriftlichen Erklärungen ist das so genannte De-Mail-Gesetz der Bundesregierung vom 28.4.2011 (BGBl 2011 I S. 666). De-Mails sind also per Gesetz gewissermaßen den Einschreiben gleichgestellt.

Den Menschen in Deutschland kann aber nur dann eine rechtsverbindliche Erklärung elektronisch per De-Mail zugestellt werden, wenn sich die Betroffenen zuvor förmlich als De-Mail-Teilnehmer haben registrieren lassen. Der normale E-Mail-Nutzer braucht also weiterhin nicht zu befürchten, dass ihm auf elektronischem Wege rechtsverbindliche Erklärungen "auf die Festplatte gedrückt werden".

Und genau deshalb können wir nur dringend davor warnen, sich durch die Registrierung bei De-Mail zu einem EDV-Sklaven machen zu lassen! Denn Nutznießer des neuen elektronischen Briefes sind nicht wie die Werbung verspricht die privaten Empfänger, sondern die meist gewerblichen oder behördlichen Absender. Gerade für Firmen, Werbetreibende, Behörden usw. bietet das De-Mail-System nämlich eine kostengünstige Möglichkeit, massenhaft und kostengünstig Sendungen an die registrierten Nutzer zu verschicken.

Ein weiterer Nachteil für die Teilnehmer am De-Mail-System ist das Risiko, wegen einer Computer-Panne wichtige "Schreiben" nicht öffnen zu können. Wer z.B. wegen eines Festplattendefekts oder wegen eines PC-Trojaners seinen Computer nicht benutzen kann, der muss sich dennoch juristisch so behandeln lassen, als habe er die Nachricht erhalten. Die Teilnehmer bei De-Mail tragen folglich das uneingeschränkte Verlustrisiko und eventuelle Rechtsmittelfristen beginnen bereits mit der "theoretischen Möglichkeit", von dem "Schreiben" Kenntnis zu nehmen (§ 130 BGB).

Juristisch besonders problematisch ist auch die Frage, wie sich ein Nutzer wieder vom De-Mail-System verabschieden kann und ob womöglich trotz einer Kündigung weiterhin rechtsverbindliche Erklärungen in sein E-Mail-Postfach gelangen können. Hierzu enthält des De-Mail-Gesetz nämlich nur sehr unzureichende Regelungen.

§ 12 Vertragsbeendigung

Der akkreditierte Diensteanbieter ist verpflichtet, dem Nutzer für einen Zeitraum von drei Monaten nach Vertragsende den Zugriff auf die im Postfach und in der Dokumentenablage abgelegten Daten zu ermöglichen und ihn auf ihre Löschung mindestens einen Monat vor dieser in Textform hinzuweisen.

Aus dieser gesetzlichen Formulierung kann man im Umkehrschluss folgern, dass jeder Kunde zumindest für einen Zeitraum von drei Monaten nach der Vertragskündigung weiterhin sein De-Mail-Konto regelmäßig kontrollieren muss, um Rechtsnachteile (z.B. versäumte Rechtsmittel-Fristen) zu vermeiden.

Was aber geschieht nach Ablauf dieser drei Monate? Muss der ehemalige Kunde von De-Mail in einer öffentlichen Erklärung allen potentiellen "Absendern" mitteilen, dass sein Mail-Konto gelöscht wurde? Gibt es trotz einer Kündigung gar einen lange fortdauernden Rechtsschein, wonach abgesendete De-Mail-Nachrichten dem ehemaligen De-Mail-Kunden als ordnungsgemäß zugestellt gelten?

Die für Verbraucher mit einer Anmeldung bei De-Mail verbundenen Unsicherheiten sind jedenfalls enorm. Deshalb können wir nur davon abraten, sich derartigen Risiken auszusetzen. Wenn jemand etwas von Ihnen will, dann soll er doch gefälligst einen Brief schicken. Oder gegebenenfalls ein Fax. Beides können Sie abheften und den Inhalt der Schreiben notfalls vor Gericht im Wege des sogenannten Urkundsbeweises verwenden (§ 416 ZPO).

Von ganz anderer Seite kommt ebenfalls deutliche Kritik an De-Mail. So bezeichnen die Hamburger Piraten-Partei in einer Pressemitteilung die De-Mail-Sendungen schlichtweg als "Einschreiben ohne Umschlag". Die technischen Sicherheitsstandards seien lächerlich und böten keinerlei Vertrauens-Schutz, weil das System die Daten unverschlüsselt abspeichert.

Die Piratenpartei Hamburg kritisiert außerdem, dass deutsche Behörden zu wenig für eine benutzerfreundliche Infrastruktur zur sicheren Übertragung digitaler Post tun. "De-Mail entpuppt sich als Abhörschnittstelle, die das Verfahren für eine sichere und vertrauensvolle Datenübermittlung unbrauchbar macht", sagt Burkhard Masseida. "Das Telekom-System bietet keinerlei Vorteile gegenüber herkömmlichen Verschlüsselungen."

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Piratenpartei Hamburg derzeit, auf eine Registrierung bei De-Mail-Diensten zu verzichten.

Lassen Sie sich bitte auch nicht durch Lockangebote dazu verleiten, am De-Mail-System teilzunehmen. Denn abgesehen von 50 kostenlosen Mails bis zum Ende des Jahres 2012 erhalten Sie ab 1.1.2013 pro Monat nur noch drei kostenlose De-Mails und müssen für jede weitere verschickte De-Mail dann 0,39 EUR bezahlen.

Mit diesem Werbeangebot sollen bis zum Jahresende ersichtlich nur möglichst viele potentielle Empfänger für die De-Mail gewonnen werden. Denn nur dann werden sich genügend Firmen und Organisationen dazu bereit finden, das System der elektronischen Post zum Versand von Rechnungen, Beitragsbescheiden, Mahnungen, Kündigungen und anderen Unannehmlichkeiten zu benutzen. Es liegt folglich an den deutschen Verbrauchern, dieses System durch einen umfassenden Boykott zum Scheitern zu bringen. Hierdurch schützen Sie auch Ihre Privatsphäre, denn das Verbot von unverlangter E-Mail-Werbung (SPAM) gilt nicht zwangsläufig auch für den neuen De-Mail-Dienst.

urbs-media Praxistipp: Der Start von De-Mail ist übrigens bereits der zweite Versuch der Deutschen Post AG, die kostenfreie E-Mail durch ein kostenpflichtiges System zu ersetzen. Denn bereits seit Mitte Juli 2010 bietet die Deutsche Post AG den so genannten E-Post-Brief an. Und bereits in unserem Update vom 19.7.2010 hatten wir an dieser Stelle über den damals gerade neu eingeführten E-Post-Brief der Deutschen Post berichtet. Unser damaliges Fazit: Ein für die Kunden teures und völlig unnötiges Produkt (überflüssig wie ein Kropf).

Denn die Teilnahme am E-Post-System hätte die Bürger dazu gezwungen, ihren elektronischen Briefkasten täglich auf eingehende rechtsverbindliche Erklärungen (z.B. von Banken, Versicherungen, Bußgeldstellen usw.) zu kontrollieren, um mögliche Rechtsnachteile zu vermeiden. Deshalb hatten wir die Bürger in Deutschland schon vor über zwei Jahren eindringlich vor einer Registrierung für den E-Post-Brief gewarnt.

Der E-Post-Brief hat sich glücklicherweise in den letzten zwei Jahren nicht durchsetzen können. Experten gehen davon aus, dass monatlich allenfalls 200.000 derartiger Nachrichten durch die Deutsche Post AG übermittelt werden. Angesichts von Milliarden Briefsendungen eine lächerlich geringe Zahl und damit für die Post ein wirtschaftlicher E-Flopp!

Hintergrund für diesen wirtschaftlichen Misserfolg beim E-Post-Brief war insbesondere ein Urteil des Landgerichts Bonn. Denn der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte der Deutschen Post vorgeworfen, die werbliche Gleichstellung der E-Post mit normalen Briefsendungen und die Bezeichnung als "sicher und verbindlich" sei wettbewerbswidrig.

Das Landgericht Bonn hat dieser wettbewerbsrechtlichen Klage in vollem Umfang entsprochen und die Deutsche Post AG verurteilt, in ihrer Werbung die Aussagen "sicher und verbindlich" zu unterlassen (LG Bonn, Urteil vom 30.06.2011 - 14 O 17/11).

Da es den E-Post -Brief aber weiterhin noch gibt, veröffentlichen wir nachfolgend die Preislisten (klassische Zustellung per Postbote sowie elektronische Zustellung):

Die Preise für den E-Postbrief (klassische Zustellung per Postbote)

Art Gewicht Seiten Porto Seitenpreis in
Schwarz/Weiß
Seitenpreis in
Farbe
Standard bis 20 g 1 - 3 0,55 EUR inclucive 0,10 EUR
Kompakt bis 50 g 4 - 9 0,90 EUR 0,10 EUR 0,20 EUR
Groß bis 500 g 10 - 96 1,45 EUR 0,10 EUR 0,20 EUR

Der Preis für den E-Postbrief (elektronische Zustellung)

Art Größ Porto
E-Post-Brief bis 20 MB 0,55 EUR

Beispiel: Sie versenden einen 30-seitigen Brief, der dem Empfänger per Postbote zugestellt werden soll. In diesem Fall beträgt das Grundporto 1,45 Euro zuzüglich 0,10 Euro pro Druckseite. Insgesamt kostet ein derartiger Brief daher 4,45 Euro in schwarz/weiß bzw. 7,45 Euro bei Farbdruck.



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