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Das neue deutsche Wechselkennzeichen für Kraftfahrzeuge ist eine Mogelpackung


urbs-media, 9.7.2012: Seit Anfang Juli 2012 können deutsche Kraftfahrzeughalter ein so genanntes Wechselkennzeichen (im beamtendeutsch kurz WKZ) beantragen. Die ursprüngliche Idee hierzu stammt aus Österreich und ermöglicht es dort, bis zu drei Fahrzeuge abwechselnd mit nur einem Nummernschild zu betreiben. Der finanzielle Vorteil für die Kraftfahrer in der Alpenrepublik besteht vor allem darin, dass sich die Kfz-Steuer und die Kfz-Versicherung nur nach dem Fahrzeug richtet, das in die jeweils teuerste Kategorie fällt. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der Schweiz.

Die jetzt in Deutschland in Kraft getretene Regelung (§ 8 Abs. 1a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung) bietet den Haltern von mehreren Kraftfahrzeugen aber anders als in Österreich und der Schweiz kaum finanzielle Vorteile. Denn auf Druck des Bundesfinanzministers bleibt die volle Kfz-Steuerpflicht der Fahrzeuge erhalten. Außerdem dürfen in Deutschland nur maximal zwei Fahrzeuge mit einem gemeinsamen Wechselkennzeichen ausgestattet werden. Diese Fahrzeuge müssen dann zusätzlich noch in die gleiche Fahrzeugkategorie fallen (also zwei Pkw einschließlich Wohnmobile, zwei Motorräder einschließlich vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge oder zwei Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht). Es ist daher z.B. nicht möglich, ein Motorrad und ein Personenkraftwagen mit einem einheitlichen Kennzeichen zu betreiben.

Auch fehlen in Deutschland eindeutige Regelungen zur versicherungsrechtlichen Einstufung von Fahrzeugen mit einem Wechselkennzeichen. Die großen Versicherungsunternehmen haben zwar angekündigt, spezielle Tarife anzubieten, Einzelheiten sind bisher aber nicht bekannt. Bekannt sind allerdings die Kosten für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens. Und die liegen einschließlich der speziellen Nummernschilder etwa bei 100 Euro.

urbs-media Praxistipp: Allein schon wegen der vollen Kfz-Steuerpflicht beider Fahrzeuge wird das deutsche Wechselkennzeichen mit Sicherheit anders als in Österreich nur ein Nischendasein führen. Da für Motorradfahrer die Kombination "Zweirad / Pkw" mit einem Wechselkennzeichen nicht möglich ist, bleibt insoweit für Motorräder weiterhin das Saisonkennzeichen die erste Wahl. Eine Kombination aus Saison- und Wechselkennzeichen z.B. für zwei Motorräder ist nach deutschem Recht unzulässig.

Möglich ist es hingegen, einen Oldtimer mit H-Kennzeichen und einen normalen Alltags-Pkw mit einem gemeinsamen Wechselkennzeichen auszustatten. Allerdings macht eine derartige Kombination vermutlich finanziell wenig Sinn, weil Oldtimer ohnehin bei der Kfz-Steuer begünstigt sind und für derartige Fahrzeuge auch nur eine vergleichsweise niedrige Versicherungsprämie anfällt.

Und dann gibt es noch einen gewichtigen Nachteil beim Wechselkennzeichen: Das Fahrzeug, dass gerade nicht in Benutzung ist, darf nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Das Parken derartiger Fahrzeuge in der Öffentlichkeit wird mit einem Bußgeld bis zu 50 Euro sowie einen Punkt in Flensburg geahndet.

Wer also nicht über eine Garage oder eine anderweitige private Abstellmöglichkeit verfügt, der kann schon aus praktischen Gründen kein Wechselkennzeichen beantragen. Diese Regelung ist schon erstaunlich, zahlt der Besitzer doch für jedes Fahrzeug die volle Kfz-Steuer.

Aber wie gesagt, eigentlich wollte die Bundesregierung ja gar kein Wechselkennzeichen und hat nun alles unternommen, diese Kennzeichenart möglichst unattraktiv zu machen. Und da können wir nur feststellen: Dies ist den beteiligten Politikern vorzüglich gelungen!



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