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Der Betrug mit den vermeintlich herrenlosen Erbschaftenurbs-media, 6.10.2014: Wer über eine E-Mail-Adresse verfügt, der hat mit großer Wahrscheinlichkeit schon einmal das Angebot erhalten, sich als Erbe für einen im Ausland verstorbenen Landsmann mit gleichem Familiennamen auszugeben. Derartige Mails sind selbst für gutgläubige Zeitgenossen auf den ersten Blick als Betrug und Abzocke zu erkennen. Für die urbs-media Redaktion neu sind jedoch per Post zugesandte Briefe, die ganz individuell personalisiert sind und im Gegensatz zu den oben genannten Massen-E-Mails schon ein gehöriges Maß an Recherche erfordern. Uns ist am Wochenende ein derartiger Brief aus Spanien mit der Bitte um Veröffentlichung übergeben worden. Der nachfolgende Text ist die Originalversion, lediglich den Namen und die Anschrift des Empfängers und den Namen des angeblich verstorbenen "Namensvetters" haben wir gelöscht.
Jetzt mal ehrlich: So ein Rechtsanwaltsbrief aus Spanien mit korrekter Anrede und Unterschrift macht doch was her. Wir haben hier im Internet ermittelt, dass es solche Briefe mit ähnlichem Inhalt schon seit einigen Jahren gibt. Ermittelt haben wir auch, dass unter der angegebenen Adresse in Pozuelo de Alarcón tatsächlich ein Anwaltsbüro besteht, das sich schwerpunktmäßig mit Familienrecht beschäftigt. Allerdings taucht der in dem Brief genannte Name der Kanzlei (Transglobal Abogados) dort nicht auf und auch den Anwalt Gonzalo J. Ramirez Silao gibt es laut Internet nicht. Bei dem Gebäude in dem Vorort von Madrid scheint es sich um ein größeres Geschäftshaus zu handeln, in dem mehrere Firmen sowie eine Tapas-Bar ihren Sitz haben. Die in dem Brief angegebene Telefonnummer konnte von uns keinem bestimmten Teilnehmer zugeordnet werden. Kommen wir nun zur "Geschäftsabwicklung", so wie wir sie aus mehreren ähnlichen von der Presse berichteten Fällen kennen: Wer sich beim angeblichen Anwalt Gonzalo J. Ramirez Silao meldet, wird kurze Zeit später eine Nachricht erhalten, dass für die Übersetzung und Beglaubigung der deutschen Unterlagen in Spanien Gebühren anfallen, z.B. 600 Euro und man solle diese doch bitte auf ein bestimmtes Konto (im Zweifelsfall bei der US-Bank Western-Union) überweisen. Danach folgt mit Sicherheit eine zweite Zahlungsaufforderung, weil noch andere Unterlagen beschafft werden müssen. Das Spiel geht dann so weiter, bis der verhinderte Scheinerbe mehrere tausend Euro in seinen Traum vom Erbonkel in Spanien investiert hat. Möglicherweise werden Sie sogar erpresst, denn das Vortäuschen eines Verwandtschaftsverhältnisses zur Erschleichung einer Erbschaft ist juristisch betrachtet ein Betrug sowie gegebenenfalls Urkundenfälschung. Hierfür können Sie auch in Deutschland angeklagt werden. urbs-media Praxistipp: Früher wurden Nachrichten über derartige "Erbschaften" in radebrecherischem Englisch von irgendwelchen Bimbos in Afrika als Spam-Mails verschickt. Dabei gaben sich die Absender oft als Bankmitarbeiter vorwiegend in Lagos / Nigeria aus, was diesen Betrügern dann den Namen "Nigeria-Connection" eingebracht hat. Ob die Hintermänner des hier wiedergegebenen Briefes jetzt ebenfalls in Nigeria sitzen, können wir nicht beurteilen. Eines ist jedoch sicher: Hier handelt es sich um den Versuch, gutgläubige und gleichzeitig geldgierige Zeitgenossen um ein paar tausend Euro zu erleichtern. Und die Forderungs-Spirale dreht sich bei einer Kontaktaufnahme immer schneller, weil die Ganoven eines wissen: Wer einmal einen kleineren Betrag für angebliche Auslagen und Gebühren gezahlt hat, der wird auch weitere Geldforderungen nicht ablehnen. Und genau das ist das Perfide an der Abzockmethode mit den vermeintlichen Erbschaften. Der hier in Rede stehende Brief wurde jedenfalls im Original an die örtliche Polizeibehörde in Deutschland weitergeleitet.
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