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Übersicht |
Gewerbezweig | Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer (in Euro) |
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ermäßigter Steuersatz |
voller Steuersatz |
insgesamt | |
Bäckerei | 1.176 | 397 | 1.573 |
Fleischerei | 912 | 820 | 1.732 |
Gast- und Speisewirtschaften | |||
a) mit Abgabe von kalten Speisen | 1.150 | 965 | 2.115 |
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen | 1.586 | 1.731 | 3.317 |
Getränkeeinzelhandel | 93 | 291 | 384 |
Café und Konditorei | 1.137 | 635 | 1.772 |
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Einzelhandel) |
635 | 67 | 702 |
Nahrungs- und Genussmittel (Einzelhandel) |
1.295 | 740 | 2.035 |
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Einzelhandel) |
291 | 212 | 503 |
(Die Tabelle wurde im Bundessteuerblatt Nr. 23/2013 Teil I S. 1608 veröffentlicht)
urbs-media Praxistipp: Im Vergleich zum Jahr 2013 sind die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben im Jahr 2014 im Durchschnitt um ca. 3 Prozent gestiegen. Im Vorjahr gab es dagegen teilweise Erhöhungen um bis zu 35 Prozent (z.B. Bäckereien). Die extremen damaligen Anhebungen der Pauschbeträge resultierten aus von der Finanzverwaltung angeordneten teilweise erheblichen Verschiebungen zwischen der Spalte "ermäßigter Steuersatz" und der Spalte "voller Steuersatz".
Die Veränderungen des Jahreswertes im Vergleich zum Vorjahr im einzelnen:
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