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Wie Industrie und Handel die Preissteigerungen mit immer kleineren Packungen verschleiern


urbs media, 6.10.2014: Laut der letzten Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate in Deutschland im August 2014 bei "nur" 0,8 Prozent. Der gemeldete geringe Anstieg der Verbraucherpreise passt jedoch so gar nicht zu den alltäglichen Beobachtungen der Menschen. Denn die "gefühlte Inflation" liegt je nach Haushaltstyp deutlich höher.

Hinzu kommt, dass zahlreiche Hersteller von Konsumgütern zum gleichen Preis weniger Ware in ihre Verpackungen füllen. Und wer glaubt, in seiner vertrauten Schnaps-Flasche befände sich weiterhin die gewohnte Menge an Alkohol, der wird sich bei einem kritischen Blick aufs Etikett zuweilen arg wundern.

Weniger Ware zum alten Preis

Um die Verbraucher in Deutschland vor derartigen Machenschaften zu warnen, veröffentlicht das Portal "Verdeckte Preiserhöhungen" regelmäßig besonders krasse Fälle von "Schrumpf-Flation" im Internet.

Ein besonders auffälliges Beispiel für permanent verkleinerte Verpackungseinheiten sind die Baby-Windeln vom Pampers. Erhielt der Kunde im Jahr 2006 pro Packung noch 47 Windeln, so wurde deren Anzahl im Jahr 2009 auf 44 Stück reduziert. In der Pampers-Packung des Jahres 2012 befanden sich dann nur noch 37 Baby-Windeln. Aktuell bekommt der Kunde sogar nur noch 34 Windeln in einer Packung Pampers.

Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten haben hier einmal genauer nachgerechnet: Setzt sich die Schrumpfflation bei Pampers in dem bisherigen Tempo fort, erhält der Kunde im 20 Jahren für sein Geld eine leere Packung ohne Windeln.

Schrumpf-Flation auch bei alkoholischen Getränken und Zigaretten

Eine besondere Art der Verbrauchertäuschung ist die Reduzierung des Alkoholgehalts in Getränken. Konnte man in deutschen Geschäften bis vor zwei Jahren z.B. den Veterano von Osborne noch problemlos mit 36 Prozent Alkohol kaufen, hat dieser spanische Brandy jetzt nur noch "30 Umdrehungen". Und auch die Fans von Gin oder Wodka werden hinsichtlich des Alkoholgehalts immer öfter enttäuscht. Statt wie früher üblich mit 40 Prozent fließt der Schnaps jetzt vermehrt nur noch mit 37,5 Prozent Alkohol ins Glas.

Ähnlich geht es in Deutschland auch den Rauchern, denen die regelmäßigen Erhöhungen der Tabaksteuer immer weniger Zigaretten in den Packungen beschert haben. Auch hier kann man mathematisch den Zeitpunkt berechnen, wann die Packungen bei gleichbleibender Schrumpf-Flation schließlich leer aus dem Automaten kommen müssten.

Die Krönung der Verbraucherbetrugs: Die Verkleinerung des Liters

Die hinterhältigste Art der Verbrauchertäuschung und des Betrugs ist aber die Verkleinerung des Liters. Keine Angst, der Autor dieses Artikels hat nicht zu tief ins Schnaps-Glas geschaut. Der Liter wurde von der Bundesregierung in Ausführung einer EU-Bestimmung tatsächlich verkleinert, und zwar schon im Februar 2007 durch eine Änderung der Eichordnung für die Uhren an Tanksäulen und Tankwagen. Bereits in einem Kommentar vom März 2006 hatten wir hier über die anstehenden Verschlechterungen bei der Eichordnung berichtet.

Mussten derartige Apparaturen zur Messung von Flüssigkeiten zuvor eine Toleranzschwelle von 0,2 Prozent einhalten, dürfen sie seither um 1 Prozent (+/- 0,5 %) falschgehen. Wer also 100 Liter tankt, der muss wenigstens 99,5 Liter in seinem Tank haben. Und weil derartige Messgeräte im Grundsatz sehr genau funktionieren, können wir davon ausgehen, dass die juristisch zulässigen Mindermengen zu Lasten der Verbraucher seither auch voll ausgeschöpft werden. Der Liter ist somit im Jahr 2007 von zuvor 1.000 ml um 0,5 Prozent oder 5 ml auf nur noch 995 ml geschrumpft.

Wie sich diese von der Bundes-Regierung ermöglichte Schrumpf-Flation beim Liter im Einzelnen zu Lasten der Verbraucher auswirkt, zeigt das folgende Rechenbeispiel:

Beim Kauf von 5.000 Liter Heizöl wird es als zulässig angesehen, den Kunden nur noch 4.975 Liter in den Tank zu pumpen, aber dennoch den Preis für 5.000 Liter zu berechnen. Bei einer Füllung eines Pkw-Tanks mit 50 Liter macht die neue "Schwundregelung" immerhin noch einen viertel Liter aus, den man zwar bezahlen muss, der aber nicht zwangsläufig auch im Tank landet.

Dass die jeweiligen Steuern immer auf den vollen angezeigten Betrag erhoben werden, versteht sich natürlich von selbst. Und so profitiert nicht nur die Mineralölwirtschaft von der Schwundregelung jährlich mit etwa 600 Mio. Euro, sondern der Finanzminister kassiert fleißig Steuern in der Größenordnung von knapp 1 Mrd. Euro für in der Realität überhaupt nie gelieferte Brennstoffe. Die urbs-media Redaktion nennt so etwas staatlich geförderten Betrug!

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