interessante Internet-Seiten
aktuelle
WEB-Tipps
www.urbs.de
Kommentare gegen die politische Demenz
Startseite von urbs-media - www.urbs.de  Homepage
Alle Kommentare von 2012  Übersicht

Gesinnungs-TÜV und Berufsverbote jetzt auch für deutsche Sportler?


urbs-media, 3.9.2012: Im Jahre 1972 wurden in Deutschland durch den so genannten Radikalen-Erlass die Berufsverbote bundesweit eingeführt. Wer im Verdacht stand, mit "Extremisten" zu sympathisieren, der durfte hierzulande weder Lehrer noch Lokomotivführer werden. Der Radikalenerlass richtete sich damals in erster Linie gegen die Mitglieder der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP). Und so wurde jeder Bewerber für eine Beamtenstelle vom Verfassungsschutz auf seine politische Einstellung hin überprüft.

Jetzt werden die Berufsverbote offensichtlich auch auf den deutschen Sport ausgeweitet. Da muss man heutzutage noch nicht einmal selbst im Verdacht stehen, eine "extremistische Gesinnung" zu haben. Nein, inzwischen reicht es sogar aus, wenn man nur jemanden kennt, der vom Bundes-Verfassungsschutz oder von einem der 16 Landesverfassungsschutzämter als "Extremist" bezeichnet wird.

Das "Verbrechen" der Nadja Drygalla

In einem Rechtsstaat kann einem Bürger nur das vorgeworfen werden, was er selbst zu verantworten hat. Die Sippenhaft kennt man in Deutschland aus dem finsteren Mittelalter. Auch im dritten Reich und in der ehemaligen DDR war die Verhaftung von Angehörigen eine beliebte Methode, um Regimegegner und Republikflüchtlinge (mund)tot zu machen.

Welches "Verbrechen wird nun der deutschen Ruderin zur Last gelegt, dass sich sogar der Missionschef der deutschen Olympioniken Michael Vesper in den "Fall" einschaltete? Hat Frau Drygalla das olympische Feuer gelöscht oder gar die olympischen Ringe geklaut? Nein, viel schlimmer: Sie ist privat mit jemandem befreundet, der im Jahr 2011 als Direktkandidat für die NPD bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern kandidiert hat und von dem der Verfassungsschutz behauptet, er sei eine "zentrale Figur" in der ostdeutschen rechten Szene. So betrachtet handelten die deutschen Olympia-Funktionäre in allerbester Tradition, als am 2.8.2012 die Olympia-Ruderin Nadja Drygalla das olympische Dorf in London verlassen musste.

Die politisch motivierte Sippenhaft und das deutsche Grundgesetz

Unterstellen wir einmal, die Verfassungsschutzberichte über den Freund von Nadja Drygalla entsprechen der Wahrheit: Dann stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Beurteilung der verhängten Sippenhaft unter dem Geltungsbereich des Grundgesetzes. Dürfen Bürger stellvertretend für Freunde und Bekannte mit Sanktionen belegt werden? Das Grundgesetz jedenfalls sagt eindeutig "Nein"!

Warum aber haben die Politiker und Sportfunktionäre das Intimleben der Ruderin Drygalla zum Skandal hochstilisiert? "Weil Sportler eine Vorbildfunktion haben" hört man da aus dem regierungsnahen Blätterwald rauschen. Nun - eine Vorbildfunktion hätten in erster Linie die von den Bürgern großzügig mit so genannten Diäten alimentierten Politiker. Die aber stehen im Ansehen der Bürger inzwischen auf einer untersten Stufe (Die Welt vom 17.6.2011). Getreu dem Motto "Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen" müssen die Politiker in Deutschland deshalb das Wort "Vorbild" ersatzlos aus ihrem Wortschatz streichen!

Moralkeule 2.0

Das Verhalten der deutschen Olympia-Führung im "Fall" Drygalla ist ein guter Anlass, noch einmal auf die Moralkeule hinzuweisen. Was den Politikern und Funktionsträgern in diesem Staat fehlt, ist eine gesunde Portion Selbstvertrauen. Und so regieren uns auf allen Ebenen "Bedenkenträger", die sich bei ihren Handlungen nicht am Wohl des deutschen Volkes orientieren, sondern angstvoll auf das Ausland schauen. Man gewinnt fast den Eindruck, als sei der Hass auf das Eigene die eigentliche Triebfeder deutscher Politik.

Folglich wird die Körperverletzung von Kindern in Form der Zwangsbeschneidung bei Juden und Muslimen von der deutschen Politik und von der Kanzlerin zu einem göttlichen Gebot stilisiert, während Christen und Atheisten für exakt die gleiche Tat wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) und Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Oder nehmen wir das Schächten von Tieren: Auch hier ist der christliche Metzger ein Tierquäler (§ 17 TierSchG) und Sadist, während die religiös verbrämte "koschere Tierquälerei" von unseren "Volldemokraten" wohlwollend geduldet wird. Es ist in Deutschland eben nicht zwangsläufig das selbe, wenn zwei das Gleiche tun. Und genau dies ist der Kern der vielzitierten Moralkeule!

>> Diesen Kommentar weiterempfehlen <<



urbs-media GbR
http://www.urbs.de