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Der Bundesregierung droht beim geänderten Bundeswahlgesetz eine erneute Niederlage in Karlsruhe


urbs-media, 4.6.2012: Vor knapp vier Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht der damaligen Koalition aus CDU/CSU und SPD aufgegeben, bis spätestens Juni 2011 das deutsche Wahlrecht dahingehend zu ändern, dass der Wählerwille durch das so genannte "negative Stimmgewicht" nicht mehr verfälscht wird. Dann dauerte es aber exakt bis zum 3.12.2011, bis sich CDU/CSU und FDP schließlich auf eine Änderung des Bundeswahlgesetzes einigen konnten.

Erneute Klagen gegen das Bundeswahlgesetz

Lieber spät als nie werden viele Bürger gedacht haben, als die schwarz - schwarz - gelbe Regierungskoalition mit einer halbjährigen Verspätung endlich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert hatte. Allerdings gehen Verfassungsexperten davon aus, dass auch das geänderte Wahlrecht nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an eine demokratische Wahl entspricht. Mit anderen Worten: Nach gegenwärtigem Stand kann es weiterhin keine rechtsgültigen Neuwahlen zum deutschen Bundestag geben.

So berichtete z.B. die Berliner Zeitung bereits in ihrer Ausgabe vom 14.9.2011 unter Berufung auf den Ex-Präsidenten der Berliner Humboldt-Universität Hans Meyer, dass auch der damalige Entwurf von CDU/CSU und FDP für ein geändertes Bundeswahlgesetz nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an ein demokratisches Wahlrecht entspricht.

Weil sich die Kanzlerin und ihr Machtapparat erneut als vollständig beratungsresistent erwiesen, hat die Regierungskoalition eben diesen nach Expertenmeinung verfassungswidrigen Gesetzentwurf im Eilverfahren durch den Bundestag gewunken. Und genau deshalb sind beim Bundesverfassungsgericht erneut zahlreiche Klage gegen die andauernde Verfälschung des Wählerwillens durch Überhangmandate anhängig. Ein erstes Aufeinandertreffen der Kontrahenten wird es am 5. Juni 2012 in Karlsruhe bei einer Anhörung vor dem 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Präsidenten Dr. Vosskuhle geben (BVerfG; 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11 und 2 BvE 9/11).

Verfassungsfeinde im deutschen Bundestag?

Ohne ein gültiges verfassungskonformes Bundeswahlgesetz kann es keine Neuwahlen zum Bundestag geben. Bei Google finden Sie bei der Suche nach "Merkel" und "Kanzlerin auf Lebenszeit" bereits über 600 Fundstellen. Es besteht in Deutschland also bereits die verbreitete Sorge, die amtierende Bundesregierung wolle Neuwahlen mit allen Mitteln verhindern. Sozusagen ein Staatstreich von oben!

Diese Gefahr sieht offenbar auch das Bundesverfassungsgericht. Jedenfalls hat sich dessen Präsident Prof. Andreas Vosskuhle gegenüber der Presse bereits Anfang September 2011 in Bezug auf die verfassungsrechtlichen Probleme durch das Fehlen eines gültigen Wahlrechts wie folgt geäußert: "Wenn Not am Mann ist machen wir es auch selbst!"

"Wenn Not am Mann ist machen wir es auch selbst"

An dieser Aussage seines Präsidenten muss sich das Bundesverfassungsgericht vermutlich schon bald messen lassen. Denn auch die Neufassung des Bundeswahlgesetzes Ende 2011 hat an dem vom Bundesverfassungsgericht gerügten negativen Stimmengewicht nichts geändert. Experten wie der Augsburger Stochastikprofessor Friedrich Pukelsheim haben einmal nachgerechnet: Danach hat sich die verfassungswidrige Benachteiligung kleiner Parteien bei der Mandatsverteilung durch die Neuregelung nicht verändert.

Im Ausland übrigens ist Professor Puckelsheim als Experte für demokratische Wahlverfahren durchaus anerkannt. So werden z.B. im schweizerischen Niddwalden ab 2014 die Mandate nach einem von dem deutschen Professor entwickelten mathematischen Verfahren (dem so genannten doppelten Puckelsheim) verteilt werden.

Wie lange dauert nun eine Regierung auf Lebenszeit? Im deutschen Strafvollzug bedeutet "lebenslänglich" im Regelfall mindestens 15 Jahre. Aber das ist kein zwingendes Dogma, denn das 1.000-jährige Reich hielt ja auch nur knapp 12 Jahre. Und den DDR-Sozialismus in seinem Lauf, den hielten ja nach Aussage von Erich Honecker weder Ochs noch Esel auf. Wir können daher nur hoffen, dass die Karlsruher Richter zu ihrem Wort stehen und eine Abwahl von Angela Merkel durch die Implementierung eines demokratischen "Notfall-Wahlrechts" möglich machen. Die Lage in Deutschland ist zwar ernst, aber nicht hoffnungslos!

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