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Sanierungskredite dürfen nicht willkürlich gekündigt werden


urbs-media, 11.10.2004: Die deutschen Banken und Sparkassen versuchen unter dem Eindruck der künftigen neuen Eigenkapitalrichtlinie (Basel II), ihre Bilanzen aufzupolieren und kündigen ihrer Meinung nach unsichere Kredite. Das Oberlandesgericht Naumburg hat diese Praxis jetzt aber teilweise für unzulässig erklärt. Im Urteilsfall hatte ein Unternehmen zur Sanierung einen so genannten Stützungskredit seiner Hausbank erhalten. Obwohl die Kreditlinie nicht ausgeschöpft war, verweigerte die Bank die Einlösung eines Schecks zur Entrichtung der fälligen Sozialversicherungsbeiträge. Das Unternehmen musste daher Insolvenz anmelden.

Das Gericht hat die Kreditkündigung für unzulässig erklärt. Wenn Banken oder Sparkassen Sanierungsdarlehen vergeben, dann dürfen sie diese Zusage nur dann widerrufen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners in der Zwischenzeit wesentlich verschlechtert haben. Ist dies nicht der Fall, müssen sich die Kreditinstitute an ihre Zusage halten und dürfen das Darlehen nicht einfach ohne Vorwarnung kündigen.

(Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 30.5.2003 - 2 U 42/01)

urbs-media Praxistipp: Das OLG Naumburg ging in seinem Urteil sogar noch weiter. Denn der Firmeninhaber hatte sich gegenüber der Bank für die Schulden des Unternehmens persönlich verbürgt. Die Zahlungsklage aus dieser Bürgschaft hat das Gericht abgewiesen. Die Bank habe durch ihr Verhalten - so die Naumburger Richter - den Zusammenbruch der Firma verursacht. Ein Gläubiger, der den Eintritt des Bürgschaftsfalles selbst herbeiführt, kann aus der Bürgschaft jedoch keine Rechte herleiten. Im vorliegenden Fall habe nämlich durchaus die Möglichkeit bestanden, das Unternehmen erfolgreich fortzuführen, weil sich im Besitz der Firma mehrere Grundstücke befanden, die außerhalb des Insolvenzverfahrens hätten günstig verwertet werden können.



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