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Eigenauskunft über die bei der Schufa gespeicherten Daten


urbs-media, 18.12.2006: Wer einen Kredit aufnimmt oder ein Giro-Konto eröffnet, dessen persönliche Daten werden im Regelfall automatisch an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung gemeldet. Diese auch kurz "Schufa" genannte Organisation speichert alle Vorgänge, die etwas mit der kreditwürdigkeit der Bürger zu tun haben (können) und gibt insbesondere den Banken und Sparkassen sowie dem Versandhandel auf Anfrage entsprechende Auskünfte.

Dabei kommt es immer wieder vor, dass die eingetragenen Daten falsch sind (z.B. ein der Schufa gemeldetes Darlehen tatsächlich nicht in Anspruch genommen wurde) oder dass die gespeicherten Daten inzwischen nicht mehr zutreffend sind (z.B. wenn ein Kredit mittlerweile vollständig zurückgezahlt wurde, ohne dass die Schufa hierüber unterrichtet wurde). Die Betroffenen erhalten von diesen falschen Eintragungen im Regelfall jedoch keine Kenntnis, da die Schufa die von ihr gespeicherten Daten nur auf besonderen Antrag offenlegt.

Insbesondere dann, wenn ein beantragter Bankkredit aus für den Antragsteller unerklärlichen Gründen abgelehnt wird, sollten die Betroffenen von der Schufa Informationen über die gespeicherten Daten verlangen (sogenannte Selbstauskunft). Für Unternehmer empfiehlt es sich sogar, die über sie vorhandenen Schufa-Eintragungen regelmäßig zu kontrollieren.

Der Antrag auf Selbstauskunft ist an die für den Wohn- oder Geschäftssitz des Betroffenen örtlich zuständige Schufa-Gesellschaft zu richten. Derartige Anträge auf Selbstauskunft können entweder unmittelbar persönlich oder schriftlich gestellt werden. Wärend mündliche Auskünfte kostenlos erteilt werden, verlangt die Schufa für schriftliche Auskünfte eine Gebühr von 7,60 Euro.

Telefonische Anfragen werden zur Vermeidung von Missbrauch generell nicht beantwortet.

Ein schriftlicher Antrag auf Selbstauskunft muss folgende Angaben enthalten:

  • vollständiger Vor- und Nachnamen,
  • Anschrift,
  • Geburtsdatum und Geburtsort,
  • gegebenenfalls 2. Wohnsitz.
Wer persönlich bei einer der Schufa-Niederlassungen eine Auskunft über seine Eintragungen erhalten will, der muss sich wie folgt legitimieren:
  • durch einen gültigen Personalausweis oder
  • durch einen Reisepass mit einer aktuellen Meldebestätigung.
Der Antrag auf Selbstauskunft kann auch elektronisch im Internet unter www.schufa.de gestellt werden. Klicken Sie auf die Schaltfläche Kontakt mit der Schufa und dann auf Eigenauskunft bestellen.

Telefonisch erreichen Sie die Auskunftsstelle der Schufa unter der Rufnummer 01805 - 724832. Ein Anruf kostet 12 Cent pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG. Per Fax ist die zentrale Informationsstelle der Schufa in Hannover unter 0511 - 1239770 erreichbar.

Ergibt die Auskunft, dass die Schufa falsche Daten gespeichert hat, hat der Betroffene Anspruch auf Berichtigung. Außerdem kann er in diesem Fall von der Schufa die Rückzahlung der erhobenen Auskunftsgebühren verlangen.



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