aktuelle Infos
aktuelle
Infos
urbs - media
http://www.urbs.de
zur Startseite von urbs-media   Homepage
Übersicht der archivierten Beiträge   Übersicht

Rückzahlungsansprüche wegen eu-rechtswidriger Besteuerung von Auslandsaktien können nur bei rechtzeitigem Einspruch gegen die Steuerbescheide geltend gemacht werden


urbs-media, 26.3.2007: Bis zum Ende des Veranlagungszeitraums 2000 wurden die Besitzer von Auslandsaktien bei der Besteuerung ihrer Dividenden im Vergleich zu Anlegern mit deutschen Wertpapieren deutlich benachteiligt. Denn das deutsche Einkommensteuergesetz sah bis Ende 2000 eine Steuergutschrift für Dividenden deutscher Aktiengesellschaften vor. Für die Dividenden ausländischer Gesellschaften gab es diese Gutschrift aber nicht. Durch diese Benachteiligung von Aktiengesellschaften mit Sitz im Ausland hat der deutsche Fiskus im Laufe der Jahre mindestens 5 Mrd. Euro zusätzlich an Steuern kassiert.

Der Europäische Gerichtshof hat nunmehr entschieden, dass diese Form der steuerrechtlichen Benachteiligung von ausländischen Aktien in doppelter Hinsicht gegen das EU-Recht verstößt. Denn das bis Ende 2000 deutsche Steuerrecht behinderte nicht nur den freien Kapitalverkehr innerhalb der EU, sondern erschwerte es auch ausländischen Unternehmen, in Deutschland Kapital zu sammeln. Die Bundesrepublik wurde daher vom EuGH verurteilt, an die geschädigten Anleger die zu Unrecht vereinnahmten Steuern zurückzuzahlen.

(Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 6.3.2007 - Rs C 292/04)

urbs-media Praxistipp: Was hier auf den ersten Blick wie ein großer Sieg des europäischen Rechts über das deutsche Steuerunrecht aussieht, ist in der Praxis leider viel komplizierter. Denn von dem Urteil aus Luxemburg profitieren nur diejenigen Kapitalanleger, die damals rechtszeitig gegen ihre Steuerbescheide Einspruch eingelegt hatten. Um welche Beträge es hierbei geht, ist derzeit jedoch völligunklar. Die Bunderegierung hatte sich in dem EuGH-Verfahren hauptsächlich mit dem Argument gewehrt, eine Rückzahlung der zu Unrecht vereinnahmten Steuern würde die Staatskassen mit ca. 5 Mrd. Euro belasten. Unabhängige Steuerexperten halten diese von der Bundesregierung genannte Summe jedoch für maßlos übertrieben, da damals nicht alle durch die rechtswidrigen Steuergesetze geschädigten Kapitalanleger tatsächlich ein Rechtsmittel eingelegt hatten.

Hier zeigt sich wieder einmal exemplarisch, dass in Deutschland weiterhin der Rechtsgrundsatz gilt: "Erst klagen, dann fragen". Für die Demokratie in Deutschland und für das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat wäre es unabdingbar, dass die Bundesregierung generell zu ihrer Verantwortung für rechtsstaatswidriges staatliches Handeln steht nicht nur diejenigen Opfer entschädigen will, die mit großem finanziellen und persönlichem Einsatz den Rechtsweg beschritten haben.



urbs-media GbR
http://www.urbs.de