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Die Eigenheimzulage wird zum 1.1.2006 endgültig abgeschafft


urbs-media, 21.11.2005: Seit der Bundestagswahl im Oktober 2002 wurden von der damaligen rot-grünen Bundesregierung mehrere Versuche unternommen, die Förderung des selbstgenutzten Wohnungseigentums in Form der Eigenheimzulage abzuschaffen. Alle diese Vorstöße scheiterten jedoch im Bundesrat an der Mehrheit der CDU / CSU geführten Bundesländer, die die geltende Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums in Deutschland für unverzichtbar erklärte. Jetzt haben sich die Große Koalition aus CDU / CSU und SPD jedoch darauf geeinigt, die Eigenheimzulage endgültig und vollständig abzuschaffen. Im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 heißt es hierzu auf Seite 71 kurz und knapp: "Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft."

Für die Bürger in der Bundesrepublik bedeutet die, dass sie nur noch dann die staatliche Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum in Höhe bis zu 1.250 Euro pro Jahr sowie den Zuschlag von 800 Euro pro Kind in Anspruch nehmen können, wenn sie die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen bis zum Jahresende (31.12.2005) erfüllen. Allerdings ist aus dem Koalitionsvertrag nicht ersichtlich, ob auch noch der Einzug in das neue Heim bis zum 31.12.2005 erfolgen muss oder ob es ausreicht, wenn bis zu diesem Zeitpunkt der Bauantrag gestellt wurde oder der notarielle Vertrag geschlossen wurde.

Wir vermuten, dass es für den Anspruch auf Eigenheimzulage ausreichen wird, wenn die Betroffenen noch innerhalb des Jahres 2005 den Bauantrag stellen oder beim Notar einen entsprechenden Kaufvertrag unterzeichnen. Denn auch in der Vergangenheit hat die Bundesregierung bei Änderungen der Eigenheimzulage den Betroffenen insoweit Vertrauensschutz eingeräumt. Vermutlich wird die Bundesregierung deshalb auch diesmal entsprechend verfahren.

Wer jetzt noch vor Ablauf des Jahres 2005 eine Immobilie erwirbt (z.B. eine gebrauchte Eigentumswohnung oder ein gebrauchtes Haus), der sollte jedoch die so genannte Neujahrsfalle beachten. Denn wenn der Kaufvertrag im Jahr 2005 abgeschlossen wurde, dann muss auch der Beginn der Selbstnutzung (Einzug) in die neue Wohnung noch im laufenden Jahr erfolgen, um die Eigenheimzulage in voller Höhe (acht Jahre) zu erhalten. Erfolgt der Einzug dagegen erst im nächsten Jahr (hier 2006), dann verliert der Erwerber den Anspruch auf ein Jahr und erhält die Förderung nur für sieben Jahre.

Insbesondere dann, wenn es sich beim Kauf von Wohneigentum abzeichnet, das eine Selbstnutzung wegen der erforderlichen Renovierungsarbeiten erst im Folgejahr möglich sein wird, sollte bereits im Notarvertrag vereinbart werden, dass Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr erst zu Beginn des neuen Jahres auf den Käufer übergehen. Fehlt es an einer derartigen vertraglichen Vereinbarung, bleibt den Betroffenen keine andere Wahl, als bis spätestens 31.12. einzuziehen, um nicht ein komplettes Förderjahr zu verlieren.

Von dieser Neujahrsfalle nicht betroffen sind Bauherren, die selbst den Bauantrag für ihr eigengenutztes Wohnhaus stellen oder eine Eigentumswohnung erwerben, die noch im Bau ist. Denn in diesen Fällen beginnt der Anspruch auf die Eigenheimzulage erst mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung. Wer also z.B. noch vor Ende des Jahres 2005 den Bauantrag stellt, aber erst Ende 2006 in sein Haus einziehen kann, der erhält dennoch die volle achtjährige Eigenheimzulage.

urbs-media Praxistipp: Nach der gegenwärtigen Rechtslage wird selbstgenutztes Wohneigentum im Rahmen der Eigenheimzulage bis zum Ende des Jahres 2005 wie folgt gefördert:

  • Grundförderung in Höhe von 1 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (maximal 1.250 Euro pro Jahr),

  • für jedes Kind einen Kinderzuschlag von 800 Euro pro Jahr.
Voraussetzung für die Gewährung der Eigenheimzulage ist, dass die Antragsteller bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Maßgeblich ist dabei das Einkommen in dem Jahr, in dem die Förderung beginnt und in dem vorangegangen Jahr. Innerhalb dieser zwei Jahre darf das Gesamteinkommen bei Alleinstehenden 70.000 Euro und bei Ehegatten 140.000 Euro nicht übersteigen. Außerdem gibt es für jedes Kind einen zusätzlichen Einkommensfreibetrag von 30.000 Euro.

Höhe der Eigenheimzulage nach gegenwärtigem Recht bis 31.12.2005

Steuerpflichtige Eigenheimzulage innerhalb des
8-jährigen Förderzeitraums
ohne Kinder 10.000 Euro
mit einem Kind 16.400 Euro
mit zwei Kindern 22.800 Euro
mit drei Kindern 29.200 Euro
mit vier Kindern 35.600 Euro
mit fünf Kindern 42.800 Euro
mit sechs Kindern 48.400 Euro

Durch die Abschaffung der Eigenheimzulage wird Deutschland beim Wohnungsbau im europäischen Vergleich noch weiter abfallen. Denn bereits jetzt werden z.B. in Irland (17,3) und Spanien (14) etwa fünfmal mehr Wohnungen pro 1.000 Einwohner gebaut als in Deutschland. Insgesamt liegt die Bundesrepublik nach einer Untersuchung von Euroconstruct beim Wohnungsbau mit 2,9 Wohnungen pro 1.000 Einwohnern in Europa bereits jetzt auf dem viertletzten Platz. Dieser negative Trend dürfte sich in Zukunft noch deutlich verstärken.

Ob die öffentlichen Haushalte durch die Abschaffung der Eigenheimzulage tatsächlich wie von der Bundesregierung geplant entlastet werden, darf im übrigen ernsthaft bezweifelt werden. Denn das angepeilte Einsparvolumen von knapp 8 Mrd. Euro pro Jahr kann wegen der laufenden Förderfälle erst im Jahr 2013 erreicht werden. Im Bundeshaushalt des Jahres 2006 führt die Abschaffung der Eigenheimzulage dagegen maximal zu Einsparungen in Höhe von etwa 200 Mio. Euro.

Die IG Bau erwartet andererseits, dass als unmittelbare Folge der Streichung der Eigenheimzulage in den kommenden Jahren etwa 80.000 Beschäftigte in der Bauwirtschaft ihren Arbeitsplatz verlieren werden. Hinzu kämen dann auch noch Entlassungen in den übrigen mit dem Wohnungsbau zusammenhängenden Branchen (z.B. Möbelindustrie, Einrichtungshäuser), so dass die Abschaffung der Eigenheimzulage unter dem Strich zu 100.000 zusätzlichen Arbeitslosen führen könnte. Die hierdurch entstehenden Zusatzkosten in der Arbeitslosenversicherung sowie die Einnahmeausfälle bei der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Sozialkassen könnten die Einsparungen durch die Abschaffung der Eigenheimzulage daher leicht wieder aufwiegen.



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