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Mit Gewinnschecks über Minimalbeträge sollen die Kontodaten der Adressaten ausgeforscht werden


urbs-media, 27.10.2008: Falsche oder irreführende Gewinnmitteilungen gehören in Deutschland inzwischen zum Alltag. Zwar haben die Empfänger von Gewinnzusagen nach § 661a BGB einen Anspruch auf Übergabe des versprochenen Preises, dieser Rechtsanspruch scheitert jedoch häufig daran, dass die Unternehmen ihren Sitz im Ausland haben und für die deutsche Justiz nicht greifbar sind.

Eine bisher völlig neue Variante der Gewinnmitteilung ist die Versendung von echten Verrechnungsschecks über angebliche Lottogewinne. Freuen Sie sich als Empfänger jedoch nicht zu früh, wenn Sie Post von der Firma "GewinnProfi" erhalten. Denn die Gewinnsumme beläuft sich auf exakt 0,48 Euro und stammt angeblich aus der Teilnahme an einem Spielgemeinschafts-Gratistipp beim deutschen Lottoblock. Der Verrechnungs-Scheck ist auf die Commerzbank Kiel ausgestellt; weitere Informationen zum Aussteller sind in dem Brief vom GewinnProfi nicht enthalten. Die urbs-media Redaktion ist im Besitz eines derartigen Gewinnschecks und der Adressat hat zu dem im Anschreiben genannten Zeitpunkt mit Sicherheit an keinem Gewinnspiel und an keiner Tippgemeinschaft teilgenommen!

Die urbs-media Redaktion nimmt derartige Gewinnversprechen daher zum Anlass, die Bürger grundsätzlich vor der Einlösung angeblicher Gewinnschecks zu warnen. Denn den Absendern geht es offensichtlich nur darum, durch die Scheckeinlösung an die Bankdaten der Empfänger zu kommen. Egal unter welchem Namen diese Abzocker auch auftreten mögen: Werfen Sie Sie derartige Gewinnmitteilungen unbedingt sofort in den Papierkorb. Und wenn Sie einen derartigen Scheck bereits eingelöst haben, sollten Sie in den nächsten Monaten unbedingt ihr Konto sehr genau beobachten. Denn in Internetforen wird darüber berichtet, dass den Betroffenen dann für die angebliche Teilnahme an Lotto-Tippgemeinschaften regelmäßig hohe Mitgliedsbeiträge abgebucht wurden. Hier sollten Sie den Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse unbedingt widersprechen und bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs erstatten!

urbs-media Praxistipp: Eine wichtige Quelle zur Information über die Seriosität von Gewinnspielanbietern ist das Internet. Und sobald Sie die jeweiligen Namen in eine Suchmaschine eingeben, werden Sie in den einschlägigen Internet-Foren schnell fündig. Aber auch dann, wenn Sie keine negativen Meldungen im Internet finden, ist dies keine Garantie für die Seriösität der Anbieter. Denn die Hintermänner bedrohen häufig die Betreiber von Verbraucherschutzseiten mit Abmahnungen und Prozessen und erreichen auf diese Art und Weise, dass ihre Namen nicht mehr öffentlich genannt werden. So erging es auch der urbs-media Redaktion. Wir bleiben an diesem Thema aber dran!



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