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BGH verbietet erneut Bankgebühren für gescheiterte Abbuchungen wegen fehlender Kontendeckung


urbs-media, 14.3.2005: Über die Frage, ob Kreditinstitute von ihren Kunden Strafgebühren kassieren dürfen, wenn eine Abbuchung im Lastschriftverfahren mangels Kontodeckung nicht ausgeführt wurde, sind in den letzten Jahren schon mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs ergangen. Der Tenor der obersten deutschen Zivilrichter war dabei jeweils klar und eindeutig: Banken und Sparkassen dürfen für die Nichtausführung von Daueraufträgen oder Überweisungen und für die Rückgabe von Schecks oder Lastschriften wegen mangelnder Deckung des Kontos dem Kunden keine Gebühren in Rechnung stellen (BGH, Urteil vom 21.10.1997 - XI ZR 5/97).

Da sich die Kreditinstitute mit dieser eindeutigen Rechtslage nicht zufrieden geben wollten, suchten die Bankjuristen nach Möglichkeiten, den BGH-Spruch auszuhebeln. Die vom Bundesgerichtshof beanstandeten Gebühren wurden daher nicht mehr für die Nichtausführung der Abbuchungen erhoben, sondern dafür, dass die Banken und Sparkassen den Kunden über die Nichtausführung informierten. Auch diese Gebühr und die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute wurde jedoch kurz darauf vom Bundesgerichtshof für illegal erklärt BGH, Urteil vom 13.2.2001 - XI ZR 197/00).

Wer nun meint, die für die Verbraucher leidige Geschichte sei damit endgültig zu Ende, sah sich jedoch gründlich getäuscht. Denn in der Folgezeit erließen die meisten Kreditinstitute interne Anweisungen an ihre Mitarbeiter, wonach die bei Rückgabe einer Lastschrift mangels Kontodeckung entstehenden Kosten gegenüber dem Kontoinhaber teilweise als Schadensersatz geltend zu machen sind. In der Folgezeit wurden daher für mangels Deckung nicht ausgeführte Lastschriften die Kunden mit 6 Euro belastet.

Der BGH hat auch diese Aktion jetzt auf Klage der Verbraucherzentrale NRW für rechtswidrig erklärt. Dabei stützt sich der Bundesgerichtshof auch in diesem Fall auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Schutz der Verbraucher vor benachteiligenden Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB). Zwar seien die internen Dienstanweisungen der Kreditinstitute keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen im eigentlichen Sinne; es handele sich bei der angeordneten Gebührenerhebung jedoch um ein abgestimmtes Verhalten, dass gegen das in § 306a BGB normierte Umgehungsverbot verstößt. Danach finden die gesetzlichen Vorschriften über den Schutz vor unangemessenen Geschäftsbedingungen auch dann Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

Und ein derartiger Fall lag hier vor. Die interne Anweisung der Kreditinstitute zur Erhebung von Gebühren ist ebenso effizient wie die Pauschalierung von Schadensersatz in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und hat ferner deren typischen Rationalisierungseffekt. Folglich wurde auch diese Praxis der Kreditinstitute vom Bundesgerichtshof verboten.

(BGH, Urteil vom 8.3.2005 - XI ZR 154/04)

urbs-media Praxistipp: Wenn sich Bank- oder Sparkassenkunden mit ihrem Kreditinstitut nicht einigen können, empfiehlt sich insbesondere bei geringfügigen Beträgen ein so genanntes Schlichtungsverfahren. Der Bundesverband Deutscher Banken hat hierzu für seine Mitgliedsunternehmen (z.B. Deutsche Bank, Commerzbank, Dresdner Bank) eine entsprechende Stelle zur Behandlung von Kundenbeschwerden eingerichtet. Eine ähnliche zentrale Schlichtungsstelle gibt es auch für die Volks- und Raiffeisenbanken. Für die Sparkassen gibt es zwar ebenfalls Schlichtungsstellen, diese sind jedoch nicht bundesweit, sondern lediglich regional zuständig.

Schlichtungs- und Beschwerdestellen im Kreditgewerbe

    Bundesverband deutscher Banken e.V.
    - Beschwerdestelle -
    Postfach 040307
    10062 Berlin

    Verband deutscher Hypothekenbanken
    - Beschwerdestelle -
    Postfach 640136
    10047 Berlin

    Volks- und Raiffeisenbanken
    - Ombudsmann -
    Postfach 309263
    10760 Berlin

Regionale Beschwerdestellen für Sparkassenkunden

  • Berlin

    Sparkassenverband Berlin
    - Schlichtungsstelle -
    Bundesallee 171
    10715 Berlin

  • Baden-Württemberg, Landesteil Württemberg

    Württembergischer Sparkassen- und Giroverband
    - Schlichtungsstelle -
    Am Hauptbahnhof 2
    70173 Stuttgart

  • Baden-Württemberg, Landesteil Baden

    Badischer Sparkassen- und Giroverband
    - Schlichtungsstelle -
    Karl-Ludwig-Straße 28 - 30
    68165 Mannheim

  • Bayern

    Sparkassenverband Bayern
    - Schlichtungsstelle -
    Karolinenplatz 5
    80333 München

  • Brandenburg

    Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband
    - Schlichtungsstelle -
    Otto-Braun-Straße 90
    10249 Berlin

  • Bremen

    Sparkasse Bremen
    - Beschwerdemanagement -
    Am Brill 1 - 3
    28195 Bremen

    Städtische Sparkasse Bremerhaven
    - Beschwerdemanagement -
    Bürgermeister-Smidt-Straße 24 - 30
    27568 Bremen

  • Hamburg

    Hamburger Sparkasse
    - Vorstandsbeauftragter für Kundenbeanstandungen -
    Ecke Adolphsplatz / Gr. Burstah
    20457 Hamburg

  • Hessen

    Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
    - Schlichtungsstelle -
    Bonifaciusstraße 15
    99084 Erfurt

  • Mecklenburg-Vorpommern

    Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband
    - Schlichtungsstelle -
    Otto-Braun-Straße 90
    10249 Berlin

  • Niedersachsen

    Niedersächsischer Sparkassen- und Giroverband
    - Schlichtungsstelle -
    Schiffgraben 6 - 8
    30159 Hannover

  • Nordrhein-Westfalen, Landesteil Rheinland

    Rheinischer Sparkassen- und Giroverband
    - Schlichtungsstelle -
    Kirchfeldstraße 60
    40217 Düsseldorf

  • Nordrhein-Westfalen, Landesteil Westfalen

    Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband
    - Schlichtungsstelle -
    Prothmannstraße 1
    48159 Münster

  • Rheinland-Pfalz

    Sparkassen-und Giroverband Rheinland-Pfalz
    - Schlichtungsstelle -
    Große Bleiche 41 - 45
    55116 Mainz

  • Saarland

    Sparkassen- und Giroverband Saar
    - Schlichtungsstelle -
    Ursulinenstraße 46
    66111 Saarbrücken

  • Sachsen und Sachsen-Anhalt

    Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband
    - Schlichtungsstelle -
    Otto-Braun-Straße 90
    10249 Berlin

  • Schleswig-Holstein

    Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein
    - Schlichtungsstelle -
    Faluner Weg 6
    24109 Kiel

  • Thüringen

    Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
    - Schlichtungsstelle -
    Bonifaciusstraße 15
    99084 Erfurt

Beschwerdestelle für Landesbanken und die Postbank

    Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.
    - Schlichtungsstelle -
    Lennéstraße 17
    10785 Berlin



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