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Lombardkredite: Hohes Risiko bei Kreditabsicherung durch Wertpapiere


urbs-media, 15.1.2001: Insbesondere die Direktbanken bieten ihren Depotkunden häufig sogenannte Lombardkredite zu vergleichsweise günstigen Zinssätzen an. Hierbei handelt es sich um Bankkredite, zu deren Absicherung der Darlehensnehmer sein Wertpapierdepot verpfändet (§§ 1204 ff. BGB). Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Wertpapierkredit.

Die Höhe des gewährten Kredits hängt entscheidend von der Zusammensetzung des Wertpapierdepots und damit vom aktuellen Kurswert der Anlagen ab. Im Regelfall werden die Einlagen der Kunden bei einem Lomardkredit von den Kreditinstituten bis zu folgenden Grenzen beliehen:

Anlageform Beleihungsgrenze
Bareinlagen bis zu 100 %
festverzinsliche Wertpapiere (deutsche öffentliche Anleihen) bis zu 90 %
festverzinsliche Wertpapiere (sonstige Anleihen) bis zu 80 %
deutsche Standardaktien bis zu 60 %
deutsche Nebenwerte und ausländische Aktien bis zu 50 %

Lombardkredite werden von den Banken und Sparkassen ohne Zweckbestimmung gewährt. Der Kreditnehmer ist somit bei der Verwendung der Darlehensmittel völlig frei und kann sich damit z.B. ein neues Auto kaufen, seine Wohnung renovieren oder gegebenenfalls sogar auf Kredit weitere Aktien kaufen.

Diese auf den ersten Blick für den Darlehensnehmer verlockenden Kreditangebote haben aber auch ihre Tücken. Denn wenn sich z.B. der Wert des Aktiendepots durch Kursrückgänge verringert, sinkt zwangsläufig auch der Wert der Sicherheit. Unterschreitet der beleihungsfähige Wert des zur Sicherheit verpfändeten Depots sogar den Betrag des gewährten Darlehens, dann wird die Bank den Kunden vor folgende Wahl stellen:

  • Den Darlehensbetrag soweit zu reduzieren, bis er wieder von der Beleihungsgrenze des Wertpapierdepots gedeckt wird.

  • Neue zusätzlicher Sicherheiten zu stellen, damit die Unterdeckung beseitigt wird und der Kredit wieder vollständig abgesichert ist.
Hierfür wird den Schuldnern im Regelfall eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Gelingt es innerhalb dieser Zeit nicht, entweder den Kredit zu reduzieren oder neue Sicherheiten zu stellen, wird das Darlehen gekündigt. Der gesamte Kreditbetrag ist dann sofort zur Rückzahlung fällig.

urbs-media Praxistipp: Die Banken und Sparkassen werben für Lombardkredite zum Teil damit, dass diese lediglich einem exklusiven Kreis besonders wertvoller Kunden zur Verfügung gestellt werden. Dies ist insoweit richtig, als diese spezielle Darlehensform natürlich nur Kunden mit einem Wertpapierdepot angeboten werden kann. Dass den Darlehensnehmern aber gegebenenfalls bei Kursverlusten die Kündigung des Kredits droht, wenn diese die Unterdeckung nicht innerhalb einer kurzen Frist beseitigen können, wird in der Werbung gerne verschwiegen.

Wer einen Lombardkredit in Anspruch nehmen will, sollte daher folgende Punkte unbedingt beachten, um keine unangenehme Überraschung zu erleben:

  • Den Kreditrahmen nur dann voll ausschöpfen, wenn auch bei einer Wertminderung des zur Sicherheit verpfändeten Depots innerhalb kurzer Zeit notfalls weitere Sicherheiten gestellt werden können.

  • Vor einer Umschichtung des zur Sicherheit für den Kredit verpfändeten Depots unbedingt mit dem Kreditinstitut über die dann geltenden Beleihungsgrenzen sprechen.

  • Lombardkredite nicht zum Kauf von Aktien einsetzen. Bei einem Kursrückgang potenzieren sich ansonsten die Verluste. Der Darlehensnehmer ist nämlich gezwungen, bei fallenden Kursen zu verkaufen, um das vereinbarte prozentuale Verhältnis von Sicherheit und Aktienkredit aufrecht zu erhalten. Dieser Zusammenhang führen insbesondere in den USA fallenden Kursen zu einer Beschleunigung des Kursrückgangs, da dort der Kauf von Aktien auf Kredit sehr verbreitet ist.



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