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Mehrere Teilausführungen bei Aktienkäufen durch entsprechende Order-Zusätze vermeiden


urbs-media, 6.11.2000: Wer seinem Kreditinstitut den Auftrag zum Erwerb von Aktien erteilt, geht im Regelfall davon aus, dass seine Order in einem Zuge ausgeführt wird. Diese Erwartung kann jedoch insbesondere dann trügerisch sein, wenn es sich um eine größere Anzahl von Wertpapieren handelt, die nur selten gehandelt werden. Bei derartigen marktengen Aktien kommt es nämlich immer wieder vor, dass ein Kaufauftrag in mehreren Schritten ausgeführt wird.

Diese sogenannten Teilausführungen führen dazu, dass auch für jedes einzelne Geschäft die entsprechenden Gebühren berechnet werden. Dies ist für den Anleger besonders ärgerlich, wenn es sich vom Anlagevolumen her nur um einen vergleichsweise geringen Betrag handelt und die Transaktionskosten dementsprechend im Vergleich zum Anlagebetrag prozentual besonders hoch ausfallen.

    Beispiel: Ein Anleger kauft über seine Hausbank 500 Anteile der ABC-AG. Der Aktienkurs beträgt 5 Euro. Die Transaktionskosten je Auftrag betragen 25 Euro. Da das Kreditinstitut den Kauf von 500 ABC-Aktien nicht in einem Einzelauftrag am Markt unterbringen kann, kommt es zu insgesamt 5 Teilausführungen.

    Neben dem Kaufpreis für die 500 ABC-Aktien in Höhe von 2.500 Euro wird der Anleger zusätzlich mit Gebühren von 125 Euro statt der erwarteten 25 Euro belastet.

Die Kreditinstitute verhalten sich hierbei formal korrekt, wenn sie einen Auftrag in mehreren Teilschritten ausführen, der insgesamt nicht in einer Order am Markt unterzubringen ist. Nach Angabe der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitzer sind die Kreditinstitute in einem derartigen Fall auch nicht verpflichtet, beim Auftraggeber die Erlaubnis für mehrere Teilausführungen einzuholen. Die böse Überraschung für den Anleger kommt im Regelfall also erst dann, wenn die Gebühren abgerechnet werden.

Wer bei Aktienkäufen das Risiko von Teilausführungen ausschließen will, muss bereits bei seinem Kaufauftrag unmissverständlich festlegen, dass er nicht mit mehreren Teilausführungen einverstanden ist. Hierzu gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • "Fill or Kill"
    Dieser Zusatz bei einer Kauforder bedeutet, dass der entsprechende Auftrag nur als Ganzes ausgeführt werden darf. Ist die gewünschte Anzahl von Aktien nicht in einem einzigen Geschäft am Markt erhältlich, wird der Auftrag insgesamt nicht ausgeführt.

  • "Immediate or Cancel"
    Dieser Zusatz bei einer Kauforder bedeutet, dass der entsprechende Auftrag mit der höchstmöglichen Stückzahl in einem einzigen Geschäft ausgeführt wird. Hinsichtlich des hiernach noch offenen Ordervolumens wird der Auftrag gelöscht.

urbs-media Praxistipp: Wer bei einem Aktienkauf das Risiko von Teilausführungen und der damit verbundenen mehrfachen Gebührenbelastung vermeiden will, sollte unbedingt einen der vorgenannten Order-Zusätze verwenden. Dies empfiehlt sich wie bereits gesagt insbesondere dann, wenn es sich um den Kauf von Aktien handelt, die an den deutschen Börsen nur in geringen Stückzahlen gehandelt werden. Bei den gängigen Standardwerten sind die vorgenannten Zusätze bei einer Kauforder dagegen überflüssig.

Order-Zusätze zur Verhinderung von Teilausführungen können im Regelfall auch beim Aktienkauf über eine Direktbank im Internet eingegeben werden. Allerdings beschränkt sich die Auswahl unter den Zusätzen in den Online-Orderformularen teilweise auf die Alternative "Fill or Kill".



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