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Der Verkauf von Lebensversicherungsverträgen ist eine interessante Alternativen zur vorzeitigen Kündigung


urbs-media, 17.2.2003: In Deutschland gibt es gegenwärtig über 80 Millionen Kapitallebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge. Allerdings bestehen nur etwa die Hälfte dieser Verträge bis zum vereinbarten Laufzeitende. Eine vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen ist jedoch für die Versicherten praktisch immer mit deutlichen finanziellen Einbußen verbunden. Wer seinen Vertrag in den ersten drei bis fünf Jahren kündigt, erhält häufig nicht einmal die eingezahlten Beiträge in voller Höhe zurück.

Es gibt jedoch mehrere Alternativen, wie Versicherte diese Verluste vermeiden oder zumindest doch verringern können. Neu ist in diesem Zusammenhang, dass es in Deutschland seit etwa einem Jahr auch die Möglichkeit gibt, Versicherungsverträge zu verkaufen und so einen Erlös zu erzielen, der über dem von den Versicherungsgesellschaften angebotenen Rückkaufswert liegt.

Der Handel mit "gebrauchten" Lebensversicherungsverträgen war bisher in Deutschland nicht üblich. Einen entsprechenden Markt gab es in der Vergangenheit hauptsächlich in den angelsächsischen Ländern. Diese Situation hat sich vor etwa einem Jahr grundlegend geändert, seit auch in der Bundesrepublik Firmen auftreten, die entweder selbst Lebensversicherungspolicen aufkaufen oder derartige Verkäufe vermitteln.

Für die Versicherungsnehmer, die sich von ihrer Lebensversicherung trennen wollen, bietet ein Verkauf ihrer Police im Regelfall einen Mehrerlös im Vergleich zur Kündigung in Höhe von etwa 10 bis 15 Prozent. Hinzu kommt, dass bei einem Verkauf auch keine Kapitalertragsteuer anfällt und kein Solidaritätszuschlag gezahlt werden muss, selbst wenn der Vertrag zu diesem Zeitpunkt noch keine 12 Jahre bestanden hat.

Die Ursache für diesen "Preisvorteil" ist der Umstand, dass Lebensversicherungsverträge in den ersten Jahren ihres Bestehens überproportional mit den Kosten für Verwaltung und Vertrieb belastet sind und die Gewinnbeteiligung daher erst in den letzten Jahren der Vertragslaufzeit voll einsetzt. Außerdem fallen keine Stornogebühren an, weil der Erwerber der Lebensversicherung das Versicherungsverhältnis fortsetzt. Daher sind die Erwerber von "gebrauchten" Lebensversicherungen in der Lage, den Versicherungsnehmern beim Verkauf von Versicherungspolicen deutlich mehr zu bezahlen als den bloßen Rückkaufswert.

Ein weiterer Vorteil beim Verkauf von Versicherungsverträgen im Vergleich zur Kündigung ist, dass der Versicherungsschutz im Todesfall erhalten bleibt. Beim Tod des Versicherungsnehmers erhält der Erwerber also nur die ihm nachweislich entstandenen Kosten (z.B. Kaufpreis und die zwischenzeitlich gezahlte Prämien). Die Differenz zwischen der Todesfallsumme und diesen Aufwendungen abzüglich eines angemessenen Zinsanteils für die Vorfinanzierung wird an die Erben des Versicherungsnehmers ausbezahlt.

Voraussetzung für den Verkauf einer Versicherungspolice ist im Regelfall, dass der Rückkaufswert mindestens 10.000 Euro beträgt und die Restlaufzeit des Vertrag 15 Jahre nicht übersteigt. Außerdem werden nur Verträge von deutschen Versicherungsgesellschaften aufgekauft.

urbs-media Praxistipp: Derzeit sind uns in Deutschland folgende Unternehmen bekannt, die sich mit dem Ankauf bzw. der Vermittlung von Versicherungspolicen beschäftigen:

Aufkäufer von Lebensversicherungspolicen

  • Exchange-Plus GmbH
    Hansa Allee 2
    40547 Düsseldorf
    Telefon: 0211-5581502
    Internet: www.exchange-plus.com

  • Cash-Life AG
    Landsberger Straße 68
    80339 München
    Telefon: 089-286953
    Internet: www.cashlife.de
Vermittler von Lebensversicherungspolicen
  • Barwert Versicherungsvermittlungs-GmbH
    Manhagener Allee 30
    22926 Ahrensburg
    Telefon: 04102-69500-0
    Internet: www.barwert.de


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