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Neues Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums für kleine Unternehmen zur Innovationsberatung


urbs-media, 24.5.2010: Kleinen Unternehmen in Deutschland fehlt oftmals das Wissen, um selbst entwickelte Produktinnovationen oder technische Verfahrensinnovationen erfolgreich am Markt einzuführen. Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Anfang Mai 2010 nach dem Vorbild der Niederlande ein spezielles Beratungsprogramm zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gestartet.

Durch das Programm "pro-Inno" werden kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit Standort in der Bundesrepublik Deutschland gefördert, die

  • maximal 49 Beschäftigte haben und
  • deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro betragen.
Befristet bis zum 31.12.2010 können im Rahmen des Konjunkturpakets II auch Unternehmen und Handwerksbetriebe von dem Förderprogramm profitieren, die bis zu 99 Beschäftigte und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro haben.

Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige. Allerdings sind die Branchen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehrswesen, Schiffbau und die unter den ehemaligen EGKS-Vertrag fallenden Bereiche (Kohle und Stahl) von der Innovationsberatung ausgeschlossen.

Konkret erhalten die Unternehmen einen so genannten "Innovationsgutschein", der bis zu 50 Prozent der Ausgaben für eine externe Beratung abdeckt. Es gelten folgende Förderhöchstbeträge:

  • Machbarkeitsstudie: 4.000 Euro
  • Realisierungskonzept: 10.000 Euro
  • Kombination Audit und Realisierungskonzept: 12.000 Euro
  • Projektmanagement: 8.000 Euro

Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 800 Euro zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.

Weiterführende Informationen über die Innovationsgutscheine finden interessierte Unternehmer unter "www.inno-beratung.de" im Internet.

urbs-media Praxistipp: Wer sich speziell für Fördermöglichkeiten für Unternehmensgründungen im Technologiebereich interessiert, der sollte unmittelbar beim "High-Tech-Gründerfonds" informieren. Der Fonds investiert Risikokapital in junge, chancenreiche Technologieunternehmen, die viel versprechende Forschungsergebnisse unternehmerisch umsetzen. Hierzu stehen über die nächsten fünf Jahre insgesamt 262 Mio. Euro zu Verfügung, davon stammen 240 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt.

Die Antrag stellenden Unternehmen dürfen nicht älter als ein Jahr sein und müssen die Definition der Europäischen Union für kleine Unternehmen erfüllen, d.h. sie beschäftigen nicht mehr als 50 Mitarbeiter und ihre Bilanzsumme oder ihr Jahresumsatz betragen nicht mehr als 10 Mio. Euro. Die Unternehmen müssen außerdem ihren Standort in Deutschland haben.

Der High-Tech Gründerfonds stellt den Unternehmen bis zu 500.000 Euro im Rahmen einer ersten Finanzierung zur Verfügung. Die Mittel werden den Gründern in einer Kombination aus Eigenkapital und Nachrangdarlehen zur Verfügung gestellt. Die Gründer selbst müssen 20 Prozent der Mittel als Eigenkapital beisteuern, in den neuen Bundesländern reicht ein Eigenkapitalanteil von 10 Prozent. Die Darlehenslaufzeit beträgt 7 Jahre und die Zinsen werden den Unternehmensgründern bis zu maximal vier Jahren gestundet.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der

High-Tech Gründerfonds Management GmbH
Ludwig-Erhard-Allee 2
53175 Bonn

Telefon: 0228-965685-00
Fax: 0228-965685-50
www.high-tech-gruenderfonds.de
info@high-tech-gruenderfonds.de



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