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Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen für arbeitslose Jugendliche mit bis zu 6.000 Eurourbs-media, 15.9.2008: Das "Gesetz zur Verbesserung der Ausbildungschancenförderungsbedürftiger junger Menschen" ist am 1.9.2008 in Kraft getreten. Hierdurch können Unternehmer bei der Einstellung von jugendlichen Auszubildenden einen Zuschuss bis zu 6.000 Euro erhalten. Voraussetzung für diesen so genannten "Ausbildungsbonus" ist, dass zusätzliche Ausbildungsplätze für besonders förderungsbedürftige junge Menschen geschaffen werden. Rechtsgrundlage für diese Subvention ist das "Fünften Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen" (BGBl 2008 I S. 1728). Der Ausbildungsbonus wird in unterschiedlicher Höhe gewährt und beträgt je zusätzlicher Lehrstelle zwischen 4.000 und 6.000 Euro. Konkret hängt der Betrag mit der Ausbildungsvergütung zusammen und errechnet sich wie folgt:
Einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf den Ausbildungsbonus haben Arbeitgeber, die zusätzlich einen
Der Ausbildungsbonus wird generell in zwei Teilbeträgen ausgezahlt: Eine erste Rate in Höhe von 50 Prozent nach Ablauf der Probezeit und eine weitere Rate in Höhe von 50 Prozent nach der Zulassung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung. urbs-media Praxistipp: Weitere Informationen zum Ausbildungsbonus erhalten Sie beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 01805-67 67 18 aus dem Deutschen Festnetz zum Festpreis von 14 Cent/Min. Ansprechpartner für Betriebe ist der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich über den Ausbildungsbonus informieren möchten, wenden sich bitte direkt an ihre Agentur für Arbeit. Sie erreichen den Arbeitgeberservice unter der Telefonnummer 01801-66 44 66 aus dem deutschen Festnetz zum Festpreis von 3,9 Cent/Min.
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