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Ab dem Beginn des Jahres 2012 entfällt die Einkommensüberprüfung beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag


urbs-media, 19.3.2012: Kindergeld wird auch für volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden. Bei Kindern mit dem Geburtsjahr 1982 liegt diese Altersgrenze bei 26 Jahren und für Kinder mit dem Geburtsjahr 1981 und früher wird das Kindergeld sogar maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt. Zeiten des gesetzlichen Wehr- und Ersatzdienstes werden hierbei nicht mitgezählt, so dass sich die Altersgrenzen gegebenenfalls entsprechend verschieben.

Bisher war der Anspruch auf Kindergeld für volljährige Kinder außerdem davon abhängig, dass die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes im Jahr unter 8.004 Euro liegen. Diese Einkommensgrenze gilt seit dem Jahr 2010, davor schloss bereits ein Einkommen ab 7.680 Euro den Anspruch auf das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag aus.

Ab 1.1.2012 wird beim Bezug von Kindergeld und bei der Gewährung des steuerlichen Kinderfreibetrags das eigene Einkommen von volljährigen Kindern nicht mehr überprüft. Folglich haben jetzt auch diejenigen Kinder Anspruch auf Kindergeld, denen diese Leistung zuvor wegen zu hoher eigener Einkünfte verweigert wurde. Dies gilt aber nur bei einer Erstausbildung.

Wer hingegen nach der abgeschlossenen Erstausbildung eine zweite Ausbildung absolviert (z.B. BWL-Studium nach der Banklehre), der hat nur dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn es sich bei der Beschäftigung entweder um einen Minijob (Monatsverdienst maximal 400 Euro) oder um eine kurzfristige Beschäftigung (befristet auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr) handelt. Schließlich wird das Kindergeld auch dann ohne Einkommensanrechnung gezahlt, wenn das Kind nach dem Ende der Erstausbildung während der Zweitausbildung pro Woche nicht als 20 Stunden arbeitet.

urbs-media Praxistipp: Das Kindergeld beträgt seit Anfang des Jahres 2010 monatlich jeweils 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind sowie 215 Euro für das vierte und jedes weitere Kind.

Das Kindergeld kann zwar auch noch rückwirkend für vier Jahre sowie das laufende Jahr beantragt werden. Dennoch sollten Sie möglichst schnell einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Arbeitsagentur stellen, um möglichst frühzeitig in den Genuss des Kindergelds zu kommen.



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