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Im Jahr 2011 gibt es für die Beschäftigten in Deutschland keine neue Lohnsteuerkarte


urbs-media, 15.11.2010: Wenn sich das Jahr seinem Ende zuneigt, erhalten die Arbeitnehmer in Deutschland immer von der Gemeinde ihre Lohn-Steuerkarte für das neue Jahr zur Vorlage bei ihrem Arbeitgeber. Dieses Dokument wurde erstmals im Jahr 1925 eingeführt und ist seither zu einem festen Bestandteil des deutschen Steuerwesens geworden.

Im Jahr 2011 wird es nun erstmals keine neue Steuerkarte mehr geben. Wie das Bundesfinanzministerium in einer Presseerklärung mitgeteilt hat, wird die für das Jahr 2010 ausgeteilte Steuerkarte auch für das Jahr 2011 gelten. Dies bedeutet u.a.:

  • Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt bei einem fortbestehenden Dienstverhältnis die Verpflichtung, für das Kalenderjahr 2011 eine neue Lohnsteuerkarte vorzulegen. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen.

  • Bei einem Wechsel des Arbeitgebers in 2011 legen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die vom bisherigen Arbeitgeber ausgehändigte Lohnsteuerkarte 2010 dem neuen Arbeitgeber vor.

  • Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese unabhängig vom Gültigkeitsbeginn auch im Jahr 2011 weiter.

  • Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu ihren Gunsten abweichen.

  • Um Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2011 zu vermeiden, kann die Herabsetzung von Freibeträgen beim Finanzamt beantragt werden.

  • Während des Jahres 2010 wird eine Lohnsteuerkarte noch von der Gemeinde ausgestellt. Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt grundsätzlich das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte aus.
urbs-media Praxistipp: Ab dem Jahr 2012 wird die klassische Lohnsteuerkarte endgültig durch ein elektronisches Verfahren (ELStAM) ersetzt. Bei Beschäftigungsbeginn müssen Arbeitnehmer dann ihrem Arbeitgeber die persönliche Steuer-Identifikationsnummer sowie das Geburtsdatum mitteilen. Anhand dieser Daten ruft der Arbeitgeber dann beim Bundesamt für Steuern bei der ELStAM-Datenbank durch Datenfernübertragung die Lohnsteuerabzugsmerkmale der betreffenden Beschäftigten ab und legt diese Daten dann dem Lohnsteuerabzug zu Grunde.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben anlässlich einer Konferenz am 24.6.2010 bereits heftige Kritik an der neuen Steuerdatenbank geübt. Insbesondere befürchten die Datenschützer, dass künftig auch unbefugte Dritte die Lohnsteuerangaben von ca. 40 Mio. Beschäftigten in Deutschland einsehen können, weil das so genannte System nicht wirksam vor Missbrauch geschützt ist. Es fehle insoweit ein schlüssiges IT-Sicherheitskonzept der Bundesregierung.



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