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Die Senkung der Umsatzsteuer für Hotelübernachtungen zum 1.1.2010 führt bei vielen innerdeutschen Geschäftsreisen zu erheblichen Mehrkosten


urbs-media, 18.1.2010: Seit 1.1.2010 gilt für Hotelübernachtungen in Deutschland statt des bisherigen Umsatzsteuersatzes von 19 Prozent nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Da müssten wir doch eigentlich alle frohlocken, denn eine Senkung der Umsatzsteuer haben viele Experten seit langem als Maßnahme zur Konjunkturbelebung gefordert. Das Beispiel "Umsatzsteuer bei Übernachtungsleistungen" zeigt jedoch, wie Steuersenkungen für viele Unternehmer unter dem Strich zu einer Erhöhung der effektiven Steuerbelastung führen können. Dies gilt insbesondere für die von Unternehmern und Freiberuflern gezahlte Umsatzsteuer, die ja bekanntlich bei betrieblich veranlassten Ausgaben als Vorsteuer abgezogen werden kann (§ 15 Abs. 1 UStG).

Beispiel: Eine Übernachtung kostete bisher 119 Euro einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer. Hier konnte das Unternehmen bei Geschäftsreisen bis Ende 2009 die gezahlten 19 Euro Umsatzsteuer in voller Höhe als Vorsteuer abziehen.

Wenn diese Hotelübernachtung ab 1.1.2010 weiterhin 119 Euro kostet, sinkt bei einem Steuersatz von 7 Prozent der Umsatzsteueranteil auf 7,79 Euro. Im Vergleich zum bisherigen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent führt die Senkung der Umsatzsteuer bei Geschäftsreisen im vorliegenden Beispielsfall daher zu Mehraufwendungen in Höhe von 11,21 Euro pro Übernachtung.

Für vorsteuerabzugsberechtigte Steuerpflichtige wirken sich Umsatzsteuersenkung folglich nur dann kostenneutral aus, wenn die Steuerermäßigung in vollem Umfang an die jeweiligen Kunden weitergegeben wird. Im Falle der von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkten Umsatzsteuer müsste der Übernachtungspreis im Beispielsfall daher von zuvor 119 Euro auf 107 Euro sinken, wenn den Geschäftsreisenden beim Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug unter dem Strich keine Nachteile entstehen sollen.

Eine am 11.1.2010 vom ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO veröffentlichte Stichprobe hat jedoch gezeigt, dass von 50 befragten Hotels nur 3 Betriebe ihre Übernachtungspreise zum 1.1.2010 gesenkt haben, und dies auch nur um maximal 5 Prozent. Bei 2 der untersuchten Hotels stellten die WISO-Tester sogar Preiserhöhungen zum Jahreswechsel fest. Zum Umfang der möglichen Mehrbelastungen für Geschäftsreisende hat sich der Geschäftsreisedienstleister Meridian Global Services in einer Pressemitteilung geäußert. Hiernach ergeben sich für die etwa 5 Mio. Geschäftsreisenden in Deutschland durch den verschlechterten Vorsteuerabzug jährliche Mehrbelastungen von etwa 1,2 Mrd. Euro.

Als Negativbeispiel wird in diesem Zusammenhang Frankreich genannt: Die französische Regierung hatte bereits am 1.7.2009 die Mehrwertsteuer im Gaststättengewerbe von 19,6 auf 5,5 Prozent gesenkt. Diese Steuersenkung haben die französischen Wirte aber nur zu einem sehr geringen Prozentsatz an ihre Kunden weitergegeben, nämlich nach Berechnungen des französischen Statistik-Amtes nur im Umfang von knapp 1,5 Prozent.

urbs-media Praxistipp: Entsprechend den Erfahrungen aus Frankreich und den Ergebnissen der WISO-Stichprobe ist davon auszugehen, dass auch in Deutschland die Preissenkungen in der Gastronomie nur sehr gering ausfallen dürften. Geschäftsreisende müssen daher als Folge des eingeschränkten Vorsteuerabzugs mit Mehrkosten von ca. 10 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum rechnen. Ob diese Mehrbelastungen tatsächlich wie vom Reisedienstleister Meridian Global Services unterstellt insgesamt 1,2 Mrd. Euro pro Jahr betragen werden, kann die urbs-media Redaktion aber nicht nachprüfen.

Allerdings behauptet die Bundesregierung, die Steuermindereinnahmen durch die Steuersenkung für Übernachtungen würden sich insgesamt nur auf ca. 1 Mrd. Euro pro Jahr belaufen. Aber auch hier ist nicht eindeutig zu ersehen, ob die Steuerschätzer der Bundesregierung nicht möglicherweise die Mehraufwendungen für Geschäftsreisende bereits als zusätzliche Steuereinnahmen gegengerechnet haben.

Eines ist jedoch klar: Wer jetzt für Geschäftsreisen eine Übernachtungsmöglichkeit bucht, sollte mit dem Hotelier hart verhandeln, wenn dieser nicht bereits freiwillig die Umsatzsteuersenkung bei der Preiskalkulation berücksichtigt hat. Denn sonst zahlen tatsächlich die Geschäftsreisenden in wesentlichem Umfang für die Klientelpolitik der schwarz-schwarz-gelben Bundesregierung. Zumindest in Frankreich diskutierte der Finanzausschuss des Senates nach einem Bericht des Handelsblatts vom 8.12.2009 bereits darüber, ob die dortige Steuersenkung nicht schnellstens zurückgenommen werden sollte.



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