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K(l)eine Steuerentlastung für Arbeitnehmer im Jahr 2011


urbs-media, 7.2.2011: Mit großem medialen Getöse hat die schwarz-schwarz-gelbe Regierungskoalition soeben angekündigt, den Arbeitnehmerpauschbetrag von bisher 920 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr zu erhöhen. Da freut sich doch der durch die weltweit höchsten Steuer- und Sozialabgabenbelastungen gebeutelte deutsche Arbeitnehmer: Endlich mehr Netto vom Brutto. Und das nach den vollmundigen Ankündigungen der deutschen Medien auch noch rückwirkend ab 1.1.2011!

Lassen wir den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags einmal außen vor und beschäftigen uns zunächst nur mit den finanziellen Auswirkungen dieser "Steuerreform": Nach § 9a Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes (EStG) steht jedem abhängig Beschäftigten in Deutschland für seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eine Pauschbetrag zur Abgeltung seiner berufsbedingten Aufwendungen zu. Dies können z.B. Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Aufwendungen für Arbeitskleidung oder Kosten für den Besuch von Fortbildungskursen sein.

Um den Aufwand der Finanzämter bei Kleinbetragsrechnungen zu vermindern, gewährt der Gesetzgeber den Arbeitnehmern hier automatisch einen bestimmten Pauschbetrag pro Kalenderjahr für die entsprechenden berufsbedingten Aufwendungen. Mit anderen Worten: Unabhängig von den tatsächlichen Werbungskosten werden den Steuerpflichtigen mindestens Aufwendungen in Höhe dieses Pauschbetrags als Werbungskosten anerkannt. Nur wenn ein Steuerpflichtiger im Einzelfall höhere Aufwendungen als Werbungskosten von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen will, muss er diese Aufwendungen auch tatsächlich durch Belege nachweisen.

Nun kommen wir konkret zu den steuerlichen Auswirkungen der Erhöhung des Werbungskostenpauschbetrags. Die Anhebung von derzeit 920 Euro auf 1.000 Euro im Kalenderjahr bedeutet unter dem Strich, dass jedem Beschäftigten pro Jahr zusätzliche berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 80 Euro von seinem Einkommen ohne weitere Nachweise als Werbungskosten abgezogen werden. Pro Monat sind dies aufgerundet also genau 6,67 Euro.

Nun ist die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 6,67 Euro pro Monat noch nicht identisch mit der persönlichen Steuerersparnis. Denn der Pauschbetrag wirkt sich nur zugunsten von solchen Steuerpflichtigen aus, die mit ihrem steuerpflichtigen Einkommen über dem geltenden Grundfreibetrag (8.004 Euro im Jahr 2010 und 2011) liegen. Folglich profitieren Geringverdiener ohnehin nicht von der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags.

Für die übrigen Beschäftigten muss die jeweilige Ersparnis konkret nach ihrem individuellen Steuersatz ermittelt werden. Die folgende Tabelle beginnt mit dem Eingangssteuersatz und endet mit dem Spitzensteuersatz.

Individueller
Steuersatz
Steuerersparnis durch höheren
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
pro Monat pro Jahr
Steuersatz 15 Prozent 1,00 Euro 12,00 Euro
Steuersatz 25 Prozent 1,67 Euro 20,00 Euro
Steuersatz 35 Prozent 2,33 Euro 28,00 Euro
Steuersatz 42 Prozent 2,80 Euro 33,60 Euro

Als Fazit können wir festhalten, dass der maximal mögliche Zuwachs des Nettoeinkommens durch die Anhebung des Werbungskosten-Pauschbetrags bei 33,60 Euro im Jahr bzw. 2,80 Euro im Monat liegt. Die meisten Arbeitnehmer werden von der "Steuerreform" sogar noch weit weniger profitieren, sei es, weil sie mit Ihren Werbungskosten ohnehin über der neuen Pauschale von 1.000 Euro liegen oder weil ihre Einkünfte deutlich unter dem Höchstsatz besteuert werden. Wir gehen davon aus, dass die Steuerersparnis im Regelfall zwischen 1,00 und 2,00 Euro pro Monat liegen wird.

urbs-media Praxistipp: Wenn Sie den deutschen Medien Glauben schenken, dann profitieren die Arbeitnehmer von dieser Steuersenkung bereits ab dem 1.1.2011. Da haben die Menschen in Deutschland ihre Rechnung aber ohne den Finanzminister gemacht. Denn der Gesetzentwurf sieht zwar eine rückwirkende Erhöhung des Werbungskosten-Pauschbetrags für Arbeitnehmer vor, diese indirekte Steuersenkung macht sich aber im laufenden Jahr nicht im Geldbeutel der Menschen bemerkbar. Dafür sorgt die Bundesregierung mit einem simplen Trick: Der geltende maschinelle Ablaufplan für den Lohnsteuerabzug geht unverändert von einem Werbungskosten-Pauschbetrag von 920 Euro pro Jahr aus. Die Arbeitgeber haben folglich gar keine Möglichkeit, den Beschäftigten die höheren Werbungskostenpauschale in Form eines höheren Nettogehalts im Jahr 2011 auszuzahlen.

Wir gehen daher davon aus, dass die zuviel gezahlte Lohnsteuer den Arbeitnehmern entweder mit der ersten Lohnzahlung des Jahres 2012 erstattet wird oder der Ausgleich im Verfahren zur Einkommensteuererklärung 2011 erfolgen wird. Eines ist jedenfalls sicher: Im Jahr 2011 gibt es mit Sicherheit nicht "Mehr Netto vom Brutto"!

Abschließend noch eine Bemerkung der urbs-media Redaktion: Als die Große Koalition zu Beginn des Jahres 2009 das so genannte Konjunkturpaket verabschiedet hatte, errechneten Steuerexperten für eine monatliche Steuerersparnis von ca. 3,00 Euro. Der damalige Oppositionspolitiker Guido Westerwelle monierte damals, dieser Betrag entspreche noch nicht einmal dem Gegenwert für einmal Currywurst mit Mayo, aber ohne Pommes. Dieser Hinweis war absolut richtig und das damalige Konjunkturpaket hat folglich auch den Konsum in Deutschland nicht positiv beeinflusst. Wie aber - so fragen wir den jetzigen Vizekanzler und Außenminister Westerwelle - will er die aktuelle monatliche Steuersenkung in der Größenordnung von durchschnittlich 1,00 bis 2,00 Euro bewerten? Unser Vorschlag: "Einmal im Monat Ketchup und Mayonnaise für die gesamte Familie, aber ohne Wurst und ohne Pommes!"



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