AfA-Tabellen auf CD
AfA-Tabellen
auf CD-ROM
urbs - media GbR
– Ihr gutes Recht im Internet –
Startseite von urbs-media - www.urbs.de  Homepage
Zur übersicht: Alle aktuellen Kurz-Infos  Übersicht

Der Bundesfinanzhof erleichtert den Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen


urbs-media, 23.1.2012: Nach der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung konnten Steuerpflichtige ihre Prozesskosten nur in Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 ff EStG) von der Steuer absetzen. Ein derartiger Steuerabzug war im Regelfall nur bei den Kosten für einen Scheidungsprozess oder bei Kosten wegen eines Prozesses um eine Entschädigung wegen Gesundheitsschäden möglich. In anderen Fällen verneinte die Rechtsprechung hingegen die "Zwangsläufigkeit" derartiger Aufwendungen und verweigerte dementsprechend eine Anerkennung als außergewöhnliche Belastung.

Jetzt hat der Bundesfinanzhof seine steuerzahlerfeindliche Rechtsprechung bezüglich der Anerkennung von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen geändert. Insbesondere wurde die Beschränkung auf Ehescheidungsverfahren und Rechtsstreitigkeiten wegen Gesundheitsschäden aufgegeben.

Prozesskosten können nunmehr immer dann von der Steuer abgezogen werden, wenn die Rechtsverfolgung nicht mutwillig bzw. leichtfertig erscheint. Der BFH drückt dies wie folgt aus: Die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss also aus Sicht eines verständigen Dritten hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Mit anderen Worten: Der Erfolg eines Prozesses muss also mindestens so wahrscheinlich sein wie ein Misserfolg!

(Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.5.2011 - VI R 42/10)

urbs-media Praxistipp: Das Urteil hat Bedeutung für Gerichtsverfahren, die nicht in Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen. Denn andernfalls sind die eventuelle Prozesskosten immer unbeschränkt als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) bzw. Werbungskosten (§ 9 EStG) abzugsfähig. Dementsprechend können z.B. die Kosten für einen Arbeitsgerichtsprozess beim Arbeitgeber als Betriebsausgaben und beim Arbeitnehmer als Werbungskosten abgesetzt werden.



urbs-media GbR
http://www.urbs.de