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Rückwirkende Erhöhung des Werbungskosten-Pauschbetrags ab 1.1.2011


urbs-media, 24.10.2011: Nachdem der Bundesrat im Juli 2011 das so genannte Steuervereinfachungsgesetz der Bundesregierung mit einer parteiübergreifenden Länder-Mehrheit zu Fall gebracht hatte, gibt es zunächst nur eine abgespeckte Version. Insbesondere hatten sich die Bundesländer mehrheitlich gegen die Pläne aus dem Bundesfinanzministerium verwahrt, die Bürger nur alle zwei Jahre zur Abgabe einer Steuererklärung zu verpflichten.

Allerdings wurde dennoch der Arbeitnehmerpauschbetrag rückwirkend zum Beginn des Veranlagungszeitraums 2011 von bisher 920 Euro auf jetzt 1.000 Euro angehoben (§ 9a Abs. 1 EStG). Dies bedeutet, dass bis zu diesem Betrag die Werbungskosten dem Finanzamt nicht einzeln nachgewiesen werden müssen, sondern von Amts wegen vom zu versteuernden Einkommen ein Betrag von 1.000 Euro abgezogen wird.

Unter dem Strich stellt die Anhebung des Werbungskostenpauschbetrags um 80 Euro pro Jahr für die Betroffenen aber keine deutliche Verbesserung dar. Denn bei einem persönlichen Steuersatz von 15 Prozent bedeutet diese Erhöhung eine jährliche Steuer-Entlastung von gerade einmal 12 Euro. Und selbst bei einem Steuersatz von 42 Prozent bleiben dem Betroffenen pro Jahr gerade einmal 34 Euro zusätzlich auf dem Konto.

Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bereits zum 1.1.2011 erfolgte im übrigen gegen den erbitterten Widerstand des Bundesfinanzministers, der die Steuerermäßigung eigentlich erst zum Beginn des Jahres 2012 in Kraft treten lassen wollte. Und wenn man bedenkt dass der zum Beginn des Jahres 1990 eingeführte Arbeitnehmer-Pauschbetrag ursprünglich einmal bei 2.000 DM lag (ca. 1.044 Euro), dann ist die aktuelle "Erhöhung" auf 1.000 Euro eher ein schlechter Scherz. Angesichts der Inflation und insbesondere der drastisch gestiegenen Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hätte es Herrn Schäuble gut angestanden, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf mindestens 2.000 Euro zu anzuheben.

Die Erhöhung des Werbungskosten-Pauschbetrags für das gesamte Jahr 2011 macht sich für die meisten Arbeitnehmer erst mit der Lohnabrechnung für das Dezembergehalt bemerkbar. Denn dann wird die Erhöhung vom Arbeitgeber erstmalig bei der Gehaltsauszahlung berücksichtigt. Frohe Weihnachten Wünscht da die urbs-media Redaktion. Und verprassen Sie nicht gleich alles wieder. Denn durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten-, Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung werden zumindest in den alten Bundesländern ab 2012 zahlreiche Arbeitnehmer real deutlich weniger verdienen.

urbs-media Praxistipp: Inzwischen haben die Bundesländer Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein eine gemeinsame Bundesrats-Initiative gestartet. Geplant ist, den bisher einheitlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrag in drei separate Pauschalen zu trennen. Die Summe dieser Pauschbeträge soll aber weiterhin 1.000 Euro betragen (560 EUR für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, 140 EUR für Computer sowie 300 EUR für die sonstigen Werbungskosten). Diese Pläne machen das Steuerrecht aber nur noch komplizierter. Ehrlicher wäre es daher, den Werbungskostenpauschbetrag nach 21 Jahren endlich an die Inflation anzupassen und auf mindestens 2.000 Euro zu erhöhen.



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