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Ab 1.1.2011 entfallen die Erschwernisse der Großen Koalition für einen Wechsel in die private Krankenversicherung


urbs-media, 6.12.2010: Durch die Gesundheitsreform 2007 wurde durch die Große Koalition aus CDU / CSU und SPD der Zugang zur privaten Krankenversicherung für abhängig Beschäftigte deutlich erschwert. Sofern sie die Versicherungspflichtgrenze mit ihrem regelmäßigen Einkommen überschreiten, müssen sie das in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren tun, um in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können.

Mit Wirkung zum 1.1.2011 hat die Bundesregierung nunmehr diese dreijährige Sperrfrist für den Wechsel zur privaten Krankenversicherung abgeschafft. Wer daher mit seinem Einkommen zum 1.1.2011 die dann geltende Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 49.500 Euro überschreitet und dessen Einkommen auch im Folgejahr voraussichtlich über der Versicherungspflichtgrenze liegen wird, der kann zum Jahresbeginn 2011 von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wechseln.

urbs-media Praxistipp: Den Verbessrungen für Privatversicherte ab 1.1.2011 stehen folgende Verschlechterungen für solche Arbeitnehmer entgegen, die aufgrund ihres Einkommens die "gesetzliche Zwangsversicherung" nicht verlassen können:

  • Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt zum 1.1.2011 von gegenwärtig 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent. Durch diese Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes werden die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber in Deutschland im kommenden Jahr um jeweils 3 Mrd. Euro zusätzlich belastet.

  • Ab 2011 haben die Krankenkassen das Recht, von Ihren Versicherten der Höhe nach unbegrenzte Zusatzbeiträge zu verlangen. Künftige Kostensteigerungen im Gesundheitssystem gehen nach dem Willen der CDU / CSU / FDP Koalition daher ausschließlich zu Lasten der Arbeitnehmer.
Damit geht auch diese so genannten Gesundheitsreform wieder eindeutig zu Lasten der Arbeitnehmer, die bei steigenden Krankenversicherungsbeiträgen erneut weniger Leistungen der Krankenkassen erhalten und künftige Preissteigerungen im Gesundheitswesen allein aus ihrem Einkommen ausgleichen müssen.



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