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Wer sich in der gesetzlichen Krankenversicherung für einen Wahltarif entscheidet, ist für drei Jahre an seine Krankenkasse gebunden


urbs-media, 20.9.2010: Seit Anfang des Jahres 2009 haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Versicherten so genannte Wahltarife anzubieten. Von diesem Recht machen immer mehr Kassen Gebrauch und nennen diese Wahltarife z.B. "Select (Techniker Krankenkasse), Pro Balance (Deutsche Angestellten-Krankenkasse) oder F 100 (Barmer Ersatzkasse). Der "Vorteil" dieser Wahltarife besteht darin, dass die Versicherten auf bestimmte Kassenleistungen (z.B. Reiseschutzimpfungen oder Unterkunftskosten bei Kuren) verzichten und dafür einen bestimmten jährlichen Beitragsnachlass erhalten.

Ob sich derartige Wahltarife unter finanziellen Gesichtspunkten tatsächlich lohnen, muss jeder Versicherte für sich selbst entscheiden. Bei dieser Entscheidung muss jedoch auch bedacht werden, dass diese Wahltarife im Regelfall das den Versicherten zustehende Kündigungsrecht bei der Einführung von Zusatzbeiträgen für drei Jahre ausschließen. Schließlich können die betreffenden Versicherten während dieser dreijährigen Bindungsfrist dann nicht mehr zu einer privaten Krankenkasse wechseln, wenn ihr Einkommen inzwischen die Versicherungspflichtgrenze (aktuell 49.950 Euro pro Jahr) übersteigt.

Diese Bindungsfrist sollte bei der Entscheidung für einen Wahltarif insbesondere deshalb berücksichtigt werden, weil derzeit in einer breiten Welle ab dem 1.1.2011 die Einführung von so genannten Zusatzbeiträgen ansteht. Hintergrund ist, dass der von der Bundesregierung festgesetzte Einheitsbeitrag für die gesetzlichen Krankenkassen zu niedrig ist und die Kassen ihre Defizite deshalb mit Zusatzbeiträgen ausgleichen müssen. Für die Versicherten ärgerlich ist dabei, dass diese Zusatzbeiträge nicht paritätisch vom Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber getragen werden, sondern ausschließlich zu Lasten der Versicherten gehen.

Außerdem soll auch noch die derzeitige Begrenzung der Zusatzbeiträge auf ein Prozent des Einkommens entweder auf zwei Prozent verdoppelt oder nach dem Willen des FDP-Gesundheitsministers völlig abgeschafft werden. Zwar haben die gesetzlich Krankenversicherten nach § 175 Abs. 4 SGB V bei der Einführung bzw. bei der Erhöhung von Zusatzbeiträgen ein außerordentliches Kündigungsrecht, so dass sie zumindest theoretisch zu einer Kasse wechseln können, die keinen Zusatzbeitrag verlangt. Wer allerdings mit seiner Krankenkasse einen der zahlreichen Wahltarife vereinbart hat, ist auch bei drastischen Beitragserhöhungen an seine Kasse gefesselt und kann frühestens nach drei Jahren zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln.

urbs-media Praxistipp: Wegen der anstehenden Einführung von möglicherweise unbegrenzten Zusatzbeiträgen sollten gesetzlich Krankenversicherte derzeit keine Wahltarife abschließen, um sich ihr Kündigungsrecht nicht zu verbauen. Wir haben den Eindruck, als würden viele Krankenkassen die Zusatztarife deshalb besonders offensiv zu bewerben, um bei der drohenden Einführung von Zusatztarifen zumindest für die nächsten drei Jahre einen drastischen Mitgliederschwund zu vermeiden. Denn diejenigen Krankenkassen, die schon im Jahr 2010 von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erhoben haben, wurden von ihren Mitgliedern mit Massenkündigungen bestraft und sind hierdurch häufig in eine existenzbedrohende finanzielle Schieflage geraten.

Wahltarife unbedingt vermeiden sollten auch diejenigen Versicherten, die mit ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreiten und den Wechsel zur privaten Krankenversicherung (PKV) erwägen. Denn die Bundesregierung will zum 1.1.2011 die bisherige Sperrzeit von drei Jahren für den Wechsel zur PKV wieder abschaffen. Damit könnten sich dann zum Beginn des Jahres 2011 wieder alle diejenigen Arbeitnehmer privat versichern, deren Einkommen im Jahr 2010 die Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro überstiegen hat und dies auch für das Jahr 2011 zu erwarten ist.



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