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Trotz der Senkung des einheitlichen Krankenkassenbeitrags zum 1.7.2009 drohen den gesetzlich Versicherten bald höher Beiträge zur GKV


urbs-media, 15.6.2009: Die gute Nachricht zuerst: Zum 1.7.2009 sinkt der Einheitsbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von derzeit 15,5 Prozent auf dann 14,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Da diese Senkung um 0,6 Prozentpunkte jeweils zur Hälfte den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern zu Gute kommt, sinken die Krankenkassenbeiträge für einen Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von 3.000 Euro von gegenwärtig 223,50 Euro auf 223,50 Euro ab 1.7.2009. Dies bedeutet eine monatliche Entlastung von 9 Euro bzw. von 108 Euro innerhalb eines vollen Kalenderjahres.

Nun die schlechte Nachricht: Einige vornehmlich kleine Kassen haben bereits zum 1.7.2009 angekündigt, von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben zu wollen. Zum 1.1.2010 rechnen dann auch die großen Krankenkassen damit, dass sie mit dem gesetzlich festgelegten Einheitssatz ihre durch den Gesundheitsfonds gestiegenen Ausgaben nicht mehr finanzieren können. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) haben in diesem Zusammenhang ausgerechnet, dass auf alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ab dem Jahr 2010 ein Fehlbetrag von insgesamt 7 Mrd. Euro zukommen werde. Umgerechnet auf die insgesamt 50 Mio. gesetzlich Versicherten bedeutet dies rechnerisch pro Versicherten ein Zusatzbetrag von 11,60 Euro pro Monat bzw. von 140 Euro pro Jahr (Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 13.6.2009).

Unter dem Strich wird die finanzielle Entlastung durch die politisch noch schnell vor der Bundestagswahl 2009 inszenierte Beitragssenkung damit spätestens ab 1.1.2010 in ihr Gegenteil verkehrt. Die in der GKV versicherten Arbeitnehmer müssen dann nämlich unter dem Strich mehr für ihre Krankenversicherung bezahlen als vor der Beitragssenkung. Damit entlarvt sich die aktuelle Beitragssenkung als Wahlkampftaktik der Großen Koalition. Wirklich entlastet werden durch die aktuelle Beitragssenkung nämlich nur die Arbeitgeber, denn der als Folge der Beitragssenkung später nötige Zusatzbeitrag geht ausschließlich zu Lasten der Arbeitnehmer.

urbs-media Praxistipp: Noch negativer sieht die Bilanz für die gesetzlich Versicherten aus, wenn die Krankenkassen den an den Gesundheitsfonds gezahlten "Staatskredit" von insgesamt 2,9 Mrd. Euro im Jahr 2011 zurückzahlen müssen. Dieser "Kredit" war notwendig, weil die Bundesregierung den einheitlichen Beitragssatz zur Krankenkasse ab 1.1.2009 bewusst zu niedrig festgesetzt hatte, um von den Bürgern bei der Bundestagswahl im Herbst nicht für das Monstrum Gesundheitsfonds massiv abgestraft zu werden. Die Folgen dieser Wählertäuschung müssen die Versicherten dann ab dem Jahr 2011 mit einem weiteren Zusatz-Zusatzbeitrag (wiederum ohne Beteiligung der Arbeitgeber) abbezahlen.



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