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Der Abschluss von neuen Kapital-Lebensversicherungen lohnt nicht mehr


urbs-media, 9.6.2014: Wieder hat die Große Koalition auf eine so genannte Reform geeinigt und wieder wird es für die betroffenen Bürger schlechter. Opfer sind diesmal die Kunden von Lebensversicherungen, und zwar sowohl die Bestandskunden als auch potentielle Neukunden. Hintergrund für diese geplanten Verschlechterungen ist das aktuell extrem niedrige Zinsniveau, das es vielen Versicherungsunternehmen unmöglich macht, den derzeitigen Garantiezins in Höhe von 1,75 Prozent am Anleihemarkt zu erwirtschaften. Und deshalb soll künftig bei Neuverträgen die gesetzlich garantierte Mindestverzinsung auf nur noch 1,25 Prozent sinken. Diese Neuregelung wird in den nächsten Wochen in Kraft treten.

Zur Erinnerung: Vor einigen Jahren lag der Garantiezins bei Kapitallebensversicherungen noch bei bis zu 4,00 Prozent und sank dann mit den Jahren auf den derzeitigen Wert von 1,75 Prozent. Hier bleibt es zumindest vorläufig bei dem Grundsatz, dass der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende gesetzliche Garantiezins für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich bleibt.

Die Garantiezinsen für Kapitallebensversicherungen

  •   3,00   %     von     Januar 1942   bis   Juni 1986
  •   3,50   %     von     Juli 1986   bis   Juni 1994
  •   4,00   %     von     Juli 1994   bis   Juni 2000
  •   3,25   %     von     Juli 2000   bis   Dezember 2003
  •   2,75   %     von     Januar 2004   bis   Dezember 2006
  •   2,25   %     von     Januar 2007   bis   Dezember 2011
  •   1,75   %     von     Januar 2012   bis   ???
  •   1,25   %     ab       ???

Auch wenn Bestandskunden wie vorstehend erläutert von der noch im laufenden Jahr drohenden erneuten Senkung des Garantiezinses auf 1,25 % nicht betroffen sind, plant die Koalition aus CDU/CSU und SPD für diesen Personenkreis eine unerwartete und völlig andere Verschlechterung.

Hier geht es um die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den stillen Reserven, die künftig zu Lasten der Versicherten per Gesetz abgeschafft werden soll. Bisher waren die Versicherten nämlich generell zu 50 Prozent an den stillen Reserven der Versicherungsunternehmen beim Auslaufen ihrer Verträge beteiligt.

Diese gesetzlich festgeschriebene Beteiligung zugunsten der Versicherten soll nunmehr ersatzlos gestrichen werden. Nach einer Schätzung vom Bund der Versicherten bedeutet dies bei einer 25-jährigen Vertragslaufzeit und einer Versicherungssumme von 50.000 Euro für jeden Versicherten einen Verlust von etwa 1.000 Euro. Bei etwa 6,6 Mio. Kapitallebensversicherungen, die in Deutschland pro Jahr auslaufen oder vorzeitig gekündigt werden, bedeutet diese von der großen Koalition beschlossene Neuregelung somit einen Vermögensschaden von mehreren Milliarden Euro pro Jahr.

urbs-media Praxistipp: Viele Versicherungsnehmer fragen sich jetzt, ob es angesichts der vom Gesetzgeber geplanten Verschlechterungen nicht günstiger ist, bestehende Kapitallebensversicherungen sofort zu kündigen, um noch in den Genuss der stillen Reserven zu kommen. Eine derartige Kündigung kann sich insbesondere für solche Versicherungsnehmer lohnen, deren Verträge in den nächsten Monaten ohnehin auslaufen. Aber Vorsicht: Es gibt Hinweise darauf, dass die Beteiligung an den stillen Reserven rückwirkend entfallen soll, und zwar auf den Stichtag der Veröffentlichung der von der Bundesregierung geplanten Verschlechterungen.

Eines kann man derzeit aber mit Gewissheit sagen. Unter den künftig geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen lohnt sich der Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung nicht mehr. Und durch das Ausbleiben von neuen Vertragsabschlüssen dürfte auch das Geschäftsmodell vieler Versicherungsunternehmen akut gefährdet sein.

Festzuhalten bleibt: Nach den bereits durch gesetzliche Verkaufsverbote entwerteten Immobilienfonds sind damit künftig auch Lebensversicherungen als Kapitalanlage nicht mehr geeignet. Unklar ist jedoch, was die Bundesregierung mit diesen Verschlechterungen für Sparer am Kapitalmarkt letztendlich wirklich bezweckt. Möglicherweise sollen Kleinanleger durch den Wegfall bisher beliebter Anlageformen (z.B. Abschaffung der Bundesschatzbriefe, Verkaufsbeschränkungen bei Anteilen von Immobilienfonds und Einschränkungen der Rendite bei Kapitallebensversicherungen) mangels attraktiver Alternativen verstärkt in den Aktienmarkt getrieben werden. Hierdurch ließe sich dann auch der Anschein von fortwährend steigenden Börsen-Kursen noch eine Zeitlang aufrecht erhalten und die schon längst überfällige Korrektur beim DAX noch ein wenig herauszögern.



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