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Sparbuchzinsen für das Jahr 2013 können nur noch bis Ende
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Beispiel: Ein Sparer hat für sein Guthaben auf dem Sparbuch im abgelaufenen Kalenderjahr Zinsen von insgesamt 3.500 Euro erhalten. Diesen Betrag kann er neben dem monatlichen "Freibetrag von 2.000 Euro" problemlos bis Ende Februar 2014 abheben, ohne dass hierfür vom Kreditinstitut Vorschusszinsen erhoben werden dürfen. |
urbs-media Praxistipp: Die Regelung, wonach die Zinsen für das abgelaufene Kalenderjahr ohne Nachteile bis Ende Februar abgehoben werden können, gilt generell ebenfalls für Sparbücher mit einer vertraglich festgelegten Kündigungsfrist (z.B. von einem Jahr). Auch hier können jeweils bis Ende Februar die Zinsen "abgeräumt" werden. Wird dieser Zeitpunkt verpasst, werden die Zinsen dem Kapital hinzugerechnet und die vereinbarte Kündigungsfrist gilt dann für den Gesamtbetrag.