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Deutsche Sparkassen wollen über Nachranganleihen ihr Eigenkapital aufstocken


urbs-media, 18.3.2013: Die europäischen Banken benötigen bis allerspätestens 2019 zur Erfüllung der Eigenkapitalvorschriften nach Basel III insgesamt 250 Mrd. Euro an zusätzlichem Kapital. In der Bundesrepublik müssen allein die acht größten deutschen Kreditinstitute ihre Eigenmittel um 35 Mrd. Euro aufstocken, um die Basel III - Kriterien zu erfüllen.

Unter zu wenig Eigenkapital leiden aber nicht nur die Großbanken, sondern auch einige Stadt-Sparkassen. Weil deren Hauptanteilseigner häufig selbst finanziell äußerst klamm sind, scheidet eine Kapitalerhöhung als Finanzierungsinstrument im Regelfall aus. Vielen Kreditinstituten mit hohem Kapitalbedarf bleibt daher nur der Weg, das Eigenkapital durch Nachranganleihen aufzustocken. Denn derartige Anleihen werden von der Bankenaufsicht nicht als Fremdkapital eingestuft, sondern als Eigenkapital.

Sparkassenkunden müssen sich in Zukunft daher vermehrt darauf einstellen, dass ihnen beim sogenannten Beratungsgespräch derartige Nachranganleihen als angeblich lukrative Kapitalanlage angeboten werden. Dies gilt z.B. für die Kunden der Stadt-Sparkasse Düsseldorf, die soeben angekündigt hat, im Laufe des Jahres 2013 bei ihren Kunden 80 Mio. Euro durch eine derartige Nachranganleihe einsammeln zu wollen.

Worum handelt es sich bei den Nachranganleihen wirklich?

Nachranganleihen werden zuweilen auch unter dem englischen Namen "Preferred Securities" angeboten. Diese Bezeichnung deutet auf den ersten Blick darauf hin, dass es sich hierbei um besonders sichere Anleihen handelt, klingt "Preferred Securities" doch ein wenig wie "bevorzugte Sicherheiten". In Wirklichkeit ist jedoch das genaue Gegenteil der Fall: Denn hinter dieser englischen Bezeichnung verbergen sich Wertpapiere zweiter oder dritter Klasse, die sich grundlegend von den klassischen Zinspapieren unterscheiden.

Lassen Sie sich daher bei diesen Finanzierungsinstrumenten bitte nicht durch die Bezeichnung "Anleihe" oder "Darlehen" täuschen. Denn bei einer derartige Nachranganleihe gelten Sie hinsichtlich der gesetzlichen Einlagensicherung nicht als Sparer, sondern quasi als Aktionär. Die Konsequenz: Im Insolvenzfall ist ihre "Nachranganleihe" nicht durch die Einlagensicherung geschützt und Sie erhalten nur dann Ihr Kapital zurück, wenn alle anderen Gläubiger zuvor befriedigt wurden. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Zeichner einer Nachranganleihe im Zweifelsfall vermutlich leer ausgehen werden.

Die Emissionsbedingungen von Nachranganleihen enthalten häufig eine Klausel, wonach die versprochenen Zinszahlungen im Falle von wirtschaftlichen Problemen des Schuldners gekürzt oder gar ganz eingestellt werden können. Zusätzlich werden bei einigen Nachranganleihen die Gläubiger am Unternehmensverlust beteiligt. Besonders negativ bei derartigen Nachranganleihen ist, dass die Anleihebesitzer anders als bei Aktien eine Krise nicht aussitzen und auf bessere Zeiten hoffen können.

urbs-media Praxistipp: Über die speziellen Risiken von Nachranganleihen hatten wir bereits an dieser Stelle im Mai 2009 am Beispiel einer Nachranganleihe der Depfa-Bank aus dem Jahr 2007 (XS0291655727 - Nennwert 500 Mio. Euro) ausführlich berichtet. In dem damals von uns beschriebenen Fall waren Zinszahlungen einfach unter Hinweis auf das Kleingedruckte herabgesetzt worden und den Anlegern drohte zusätzlich der teilweise Verlust ihrer Ersparnisse.

Gemessen an dem erhöhten Risiko von Nachranganleihen sollte die Rendite daher mindestens 3 oder gar 4 Prozentpunkte über den Zinsen von Staatsanleihen liegen. Wie das Beispiel einer bereits im Jahr 2009 von der Sparkasse Chemnitz ausgegebenen Nachranganleihe mit einem Zinssatz von nur 3 Prozent zeigt, stehen Rendite und Risiko aber oft in keinem angemessenen Verhältnis.

Wir gehen davon aus, dass dieses Missverhältnis zwischen Rendite und Risiko auch bei anderen Anbietern von Nachranganleihen ähnlich sein wird. Wenn Ihnen daher ein so genannter Anlageberater eine Nachranganleihe seiner Bank oder Sparkasse als Kapitalanlage empfiehlt, sollten bei Ihnen alle Alarmglocken schrillen. Denn dann geht es Ihrem Gesprächspartner mit Sicherheit nicht um Ihre Interessen als Sparer, sondern lediglich um seine Vermittlungsprovision. Besonders perfide ist dieses Vorgehen dann, wenn die Nachranganleihe sich unter unzutreffenden Bezeichnungen versteckt und z.B. als "Sparkassenbrief" angeboten wird. Und genau über dieses in unseren Augen unseriöse Geschäftsmodel berichtet die Rheinische Post in ihrer Ausgabe vom 15.2.2013 in Bezug auf die Stadtsparkasse Düsseldorf, die sich durch einen nachrangigen Sparkassenbrief bei ihren Privatkunden Einnahmen von 80 Mio. Euro erhofft.

Wir können daher nur jedem raten, sich bei Anlagegesprächen genau zu erkundigen, ob die gewählte Anleihe auch wirklich unter den gesetzlichen Anlegerschutz fällt und sich dies gegebenenfalls schriftlich bestätigen lassen. Die aktuelle Höchstgrenze der gesetzlichen Einlagensicherung liegt in Deutschland bei 100.000 Euro pro Kunde.



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