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Hohe Bank-Provisionen machen viele Geldanlagen für die Anleger zu einem Verlustgeschäft


urbs-media, 16.4.2012: Wer sich von seiner Hausbank in Geldangelegenheiten beraten lässt, der muss sich immer bewusst sein, dass sein Gesprächspartner in erster Linie die Interessen seines Arbeitgebers vertritt. Der jeweilige Sparkassen- und Bankmitarbeiter ist nämlich in erster Linie Verkäufer und soll den Profit seiner Bank oder Sparkasse maximieren. Insoweit ist die Berufsbezeichnung "Anlageberater" in derartigen Fällen schlichtweg falsch und grenzt an Hochstapelei.

Vielfach werden Sparer in derartigen Anlagegesprächen auch schlichtweg belogen. Denn während der Kunde davon ausgeht, sein Berater habe zumindest auch die finanziellen Interessen des Anlegers im Auge, geht es in Wahrheit nur um den Profit der Bank oder Sparkasse sowie um die eigene Provision des so genannten Anlageberaters. Denn gerade in den letzten Jahren wurden die Festgehälter der Mitarbeiter von Kreditinstituten zugunsten von variablen Vermittlungsprovisionen zurückgefahren. Wer als Mitarbeiter einer Bank oder Sparkasse daher seinen Lebensstandard nicht massiv einschränken will, der muss den Anlegern mehr und mehr überteuerte Finanz-Produkte auf Auge (ins Depot) drücken und für möglichst häufige Umschichtungen im Depot sorgen. In der Praxis bestimmt regelmäßig also nicht der individuelle Vorteil des Anlegers die Anlageberatung, sondern die Höhe der jeweiligen Provisionen und Gebühren. Diese Zusatzkosten werden dabei nicht offen ausgewiesen, sondern häufig über den überhöhten Ausgabeaufschlag (z.B. bei Fonds) an die Kreditinstitute zurückgezahlt (so genannter Kick-Back).

Der Bundesgerichtshof hat deshalb in mehreren Urteilen entschieden, dass Banken und Sparkassen ihre Kunden über derartige Provisionszahlungen informieren müssen. Diese Aufklärungspflicht bestand laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs bereits im Jahre 1990 (BGH-Beschluss vom 29.6.2010 - XI ZR 308/09). Folglich haben die Anleger bei Nichtoffenlegung der Provisions-Rückvergütungen einen einklagbaren Anspruch darauf, dass ihnen diese von den Kreditinstituten zu Unrecht kassieren "Innenprovisionen" auf ihrem Konto gutgeschrieben werden.

In einem unserer Artikel hatten wir schon vor Jahren die zwei größten Feinde der Deutschen genannte: Die Bundesregierung und die Anlagebrater. Denn diese beiden Institutionen wollen in der Tat immer nur das Eine: Ihr sauer verdientes Geld. Dabei gibt es nur einen entscheidenden Unterschied zwischen den gierigen Fingern des Staates und den Tricks der Finanzbrache: Ihre Hausbank können Sie praktisch täglich wechseln, während Sie die Regierung in Berlin mindestens für vier Jahre ertragen müssen, bevor Sie mit dem Wahlzettel für einen Wechsel stimmen können.

Es gibt aber zumindest in Deutschland eine Bank, die vollständig auf Provisionen beim Wertpapierhandel verzichtet und stattdessen eine Honorarberatung anbietet. Hierbei handelt es sich um die Quirin-Bank mit Hauptsitz in Berlin und 13 weiteren Standorten im gesamten Bundesgebiet (www.quirinbank.de). Wir haben uns die aktuellen Unterlagen daher einmal zuschicken lassen.

Das Konzept der Honorarberatung klingt auf den ersten Blick tatsächlich sehr verlockend: Denn die Anlageempfehlungen dieser Bank werden nicht durch die Provisionszahlungen beeinflusst, sondern sind zumindest in der Theorie auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten. Das wollen wir hier mangels Überprüfungsmöglichkeit so hinnehmen.

Fraglich ist jedoch, ob sich eine Honorarberatung unter dem Strich für die Kunden tatsächlich lohnt. Und hier kommt zunächst eine wichtige Einschränkung: Wer nicht mindestens 50.000 Euro bei der Qirin-Bank anlegt, ist als Kunde nicht willkommen. Diese Mindestanlagesumme ist damit zwar deutlich niedriger wie bei vielen anderen Privatbanken, die häufig erst für Anleger ab einem Anlagebetrag von mindestens 500.000 Euro ihre Tore öffnen.

Allerdings hat das Gebühren-System der Qirin-Bank dennoch seine Tücken: Denn für eine Vermögensverwaltung zahlt man pro Jahr eine Gebühr von 1,65 Prozent des angelegten Betrags, mindestens aber 100 Euro pro Monat. Hinzu kommt dann noch eine Erfolgsbeteiligung der Quirin-Bank in Höhe von 20 Prozent des erzielten Gewinns.

Rechnen wir das einmal für eine Anlage von 50.000 Euro und einer Rendite von 5 Prozent durch:

Wegen der Mindestgebühr von 100 Euro pro Monat zahlt der Depotinhaber pro Jahr 1.200 Euro als Grundvergütung an die Bank. Bei einer Rendite von 5 Prozent im Jahr erzielt der Anleger einen Gewinn aus seiner Anlage von 2.500 Euro. Abzüglich der Vergütung für die Vermögensverwaltung bleibt für den Anleger somit ein Erlös von 1.300 Euro im Jahr.

Und davon erhält dann die Qirin-Bank noch eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 20 Prozent, was die Rendite für den Anleger letztendlich in die Nähe von 2 Prozent drückt. Ein derartiges Ergebnis kann man aber ohne Probleme auch mit einem einfachen Festgeldkonto erzielen.

urbs-media Praxistipp: Als Mindestanlage sollte der Anleger wegen der Grundgebühr von 100 Euro pro Monat daher gut 75.000 Euro zur Verfügung haben und darauf hoffen, dass die Experten der Quirin-Bank sein Vermögen pro Jahr um deutlich mehr als 5 Prozent vermehren. Ansonsten kann man nämlich gleich beim Festgeld bleiben und darauf hoffen, dass der Euro als Zahlungsmittel überlebt. Deshalb ist auch die Quirin-Bank nach Meinung der urbs-media Redaktion allenfalls das kleinere Übel unter den Geldinstituten - mehr nicht!

Einen interessanten Artikel über das Geschäftsmodell der Quirin-Bank hat das Manager-Magazin im Juni 2011 veröffentlicht (http://www.manager-magazin.de/unternehmen/banken/0,2828,768791,00.html).



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