Alle AfA-Tabellen auf CD
AfA-Tabellen
auf CD
www.urbs.de
Alle amtlichen AfA-Tabellen im Internet
Startseite von urbs-media - www.urbs.de  Homepage
Zur übersicht: Alle AfA-Branchentabellen  Übersicht

AfA-Tabelle Weinbau und Weinhandel

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31.12.1988
angeschafft oder hergestellt worden sind

>> Diese AfA-Tabelle weiterempfehlen <<


Lfd.
Nr.

(1)

Anlagegüter


(2)
Nutzungs-
dauer
in Jahren

(3)
Linearer
AfA-Satz
v.H.

(4)
1 Weinbau
1.1 Rebanlagen
(Hinweis auf BMF-Schreiben vom 17.9.90; BStBl 1990 I S. 420)
20 5
1.2 Schlepper
1.2.1 Schlepper 8 12
1.2.2 Schmalspurschlepper 5 20
1.2.3 Kleingeräteträger und Weichreifen 5 20
1.2.4 Frontlader 6 17
1.2.5 Erdbohrer 8 12
1.2.6 Rebensetzmaschinen 6 17
1.2.7 Transportanlagen in Steillagen 8 12
1.3 Anhänger 8 12
1.4 Bodenbearbeitungsgeräte für Direktzug
1.4.1 Risser 7 14
1.4.2 Zwischenstockgerät 6 17
1.4.3 Fräse 6 17
1.4.4 Scheibenegge 8 12
1.4.5 Spatenpflug 6 17
1.4.6 Kreiselegge 6 17
1.5 Bodenbearbeitungsgeräte für Seilzug 7 14
1.6 Geräte für Rebholzzerkleinerung und Mulchen 5 20
1.7 Geräte für die Düngung
1.7.1 Walzenstreuer 7 14
1.7.2 Schleuderstreuer 7 14
1.7.3 Schmalspur-Stallmiststreuer 7 14
1.7.4 Humustransportbehälter für Steillagen 10 10
1.8 Pflanzenschutzspritz- und -sprühgeräte 5 20
1.9 Laubarbeiten
1.9.1 Laubschneidegerät 5 20
1.9.2 Pneumatische Rebschneideanlage 5 20
1.9.3 Ausbrechgerät 5 20
1.9.4 Heftmaschine 5 20
1.10 Traubenernte und -transport
1.10.1 Traubenvollernter 6 17
1.10.2 Traubentransportwagen 7 14
1.10.3 Exzenterschneckenpumpe 7 14
1.10.4 Maischewagen 7 14
1.10.5 Anbautransportbehälter 7 14
1.10.6 Schlitten mit Behälter 7 14
1.10.7 Traubenbütten aus Kunststoff 10 10
2 Kelterung
2.1 Kelterhaus
2.1.1 Traubenmühle (einschl. evtl. Abbeervorrichtung) 8 12
2.1.2 Maischewanne mit Förderschnecke 8 12
2.1.3 Wiegeeinrichtung 8 12
2.1.4 Kipptisch für Traubenbütten 10 10
2.1.5 Verteileranlage (Steuerung) 6 17
2.1.6 Traubenförderschnecke 10 10
2.1.7 Maischelagerbehälter 12 8
2.1.8 Maischerührwerksbehälter 8 12
2.1.9 Maischepumpe 8 12
2.1.10 Weinpressen 8 12
2.1.11 Doppelrohrerhitzer 10 10
2.1.12 Spiralwärmeaustauscher 10 10
2.1.13 Muldenkipper 10 10
2.1.14 Traubenabsauganlagen 8 12
2.1.15 Entrappungsmaschinen 8 12
2.1.16 Maischeleitungen 6 17
2.1.17 Transportbänder 6 17
3 Kellerei
3.1 Weinbehälter
3.1.1 Tanks oder Fässer aus Beton, Holz, Edelstahl 17 6
3.1.2 GFK-Tanks 12 8
3.2 Ausbau
3.2.1 Separator 6 17
3.2.2 Weinpumpe 6 17
3.2.3 Rührgerät 6 17
3.2.4 SO2-Dosiergerät 6 17
3.2.5 Filteranlagen
3.2.5.1 Schichtenfilter 8 12
3.2.5.2 sonstige Filter 6 17
3.2.6 Drehbürstensieb 6 17
3.2.7 stationäre Weinleitungen 10 10
3.2.8 Weinkühlanlagen 8 12
3.2.9 Plattenwärmetauscher 6 17
3.3 Flaschenreinigung, -füllung und -ausstattung
3.3.1 Kapselabbürstmaschine 6 17
3.3.2 Dampferzeugung zur Sterilisierung 8 12
3.3.3 Flaschenreinigung 6 17
3.3.4 Sterilisiergerät 6 17
3.3.5 Abtropftisch 10 10
3.3.6 Rundfüller 6 17
3.3.7 Reihenfüller 6 17
3.3.8 Kombiniertes Füll- und Korkgerät 6 17
3.3.9 Verschlußmaschine 6 17
3.3.10 Kapselanrollmaschine 6 17
3.3.11 Schrumpftunnel 6 17
3.3.12 Etikettiermaschine 6 17
3.3.13 Hochdruckreiniger 6 17
3.3.14 Aus- und Verpackungsanlagen 6 17
3.3.15 Hubwagen 5 20
3.3.16 Gabelstapler 5 20
3.3.17 Dampfkessel 12 8
Lfd.
Nr.
Anlagegüter Nutzungs-
dauer
in Jahren
Linearer
AfA-Satz
v.H.

Quelle: BStBl 1992 I S. 4

Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig:

  1. Bei der Bemessung der in der Tabelle genannten Nutzungszeiten ist eine mehrschichtige Nutzung berücksichtigt.

  2. Branchenübliche Einflüsse von Nässe (Dampf), Staub, Säuren und Laugen sowie Kälte- und Hitzeeinwirkungen sind bei der Ermittlung der Nutzungsdauern berücksichtigt.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

  • Weinbau
  • Herstellung und Verarbeitung von Traubenwein
  • Großhandel mit Wein
  • Einzelhandel mit Wein und Spirituosen

  • BMF-Schreiben vom 17.9.90

    (BStBl 1990 I S. 420)

    Betr.: AfA bei Dauerkulturen;
    a) Zuordnung zu den beweglichen Wirtschaftsgütern
    b) Zeitpunkt der Fertigstellung

    Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur AfA bei Dauerkulturen folgendes:

    Eine Dauerkultur ist eine in sich geschlossene Pflanzenanlage, die während eine Reihe von Jahren regelmäßig Erträge durch ihre zum Verkauf bestimmten Früchte oder Pflanzenteile liefert. Die gesamte Dauerkultur ist ein einheitliches bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens.

    Eine Dauerkultur ist fertiggestellt, sobald sie ihrer Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. Die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit einer Dauerkultur beginnt mit ihrer Ertragsreife. Die Ertragsreife tritt in der Regel ein

  • bei Rosen im Wirtschaftsjahr der Anpflanzung

  • bei Stauden, bei Beerenobst, bei Äpfeln und Birnen in Dichtpflanzung (über 1.600 St/ha Bodenfläche) im ersten Wirtschaftsjahr

  • bei Hopfen und bei Spargel im zweiten Wirtschaftsjahr

  • bei Weinbau, bei den übrigen Obstgehölzen, bei Ziergehölzen (einschließlich Schnitt- und Bindegrün) und bei Mutterpflanzen aller Arten im dritten Wirtschaftsjahr
  • nach dem Wirtschaftsjahr der Anpflanzung.

    Soweit im Einzelfall keine davon abweichenden tatsächlichen Feststellungen getroffen werden, bestehen keine Bedenken, wenn eine Dauerkultur in dem jeweils genannten Wirtschaftsjahr als fertiggestellt angesehen und die AfA im Wirtschaftsjahr der Fertigstellung in Höhe des für ein volles Wirtschaftsjahr zulässigen Betrags vorgenommen wird.


    Vorbemerkungen für
    alle AfA-Tabellen
    Seitenanfang allgemein verwendbare
    Anlagegüter

    urbs-media GbR
    http://www.urbs.de